Studie zur Krypto-Verwahrung Manche wissen nicht, dass sie Krypto-Verwahrer sind

Seit dem 1. Januar greifen in Deutschland die neuen Regeln für die Verwahrer (neudeutsch: Custodians) von Bitcoin & Co. Das Vergleichsportal Digital Assets Custody (DAC) hat nun eine Studie angefertigt, in der Unternehmen aus dem noch jungen Sektor der Krypto-Verwahrung mal mehr, mal weniger bereitwillig Auskunft über ihre Geschäftstätigkeit geben.

Christopher Klee
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Kryptoverwahrung (Symbolbild)

Beitragsbild: Shutterstock

114 Unternehmen hat Digital Asset Custody zur Befragung eingeladen. An der Studie teilgenommen haben insgesamt 23. Dabei richtete DAC seine Fragen ausschließlich an Unternehmen, die nach seiner Einschätzung die Kriterien eines Krypto-Verwahrers erfüllen. Die Studie zur Krypto-Verwahrung, die BTC-ECHO vorliegt, hat indes zutage gefördert, dass nicht alle der Befragten diese Einschätzung teilen. So bezeichnen  sich lediglich neun Unternehmen als Krypto-Verwahrer (Digital Asset Custodian); genau so viele wählten als Antwort Technologie-Dienstleister (Tech-Provider). Vier Firmen ordnen sich in der Kategorie „Andere“ ein.

Krypto-Verwahrung oder Tech-Dienstleistung?

Ein Umstand, den die Autoren der Studie für „bemerkenswert“ halten und der gleichsam offenbare, dass trotz der neuen Regelung zur Krypto-Verwahrung in einzelnen Fällen noch nicht alle regulatorischen Unklarheiten beseitigt seien.

Augenscheinlich herrscht an dieser Stelle eine gewisse Diskrepanz zwischen dem Selbstverständnis der Unternehmen und den tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben als Krypto-Verwahrer.

So haben zwei der befragten „Tech-Provider“ die Frage nach der Anzahl der von ihnen verwahrten Krypto-Assets beantwortet.

Dies legt den Schluss nahe, dass sie auch als Krypto-Verwahrer agieren […], diese Funktion jedoch offenbar nicht als ihre primäre verstehen,

folgern die Verfasser der Studie.

Es werde „letztlich der Regulator entscheiden müssen, welche Art der Dienstleistungserbringung als Verwahrung und welche als technische Dienstleistung zu qualifizieren ist“.

Dass es im noch jungen Sektor der Kryptoverwahrung noch immer offene Fragen in Sachen Regulierung gibt, zeigt sich an der Zurückhaltung der Studienteilnehmer, wenn sie nach ihrem derzeitigen regulatorischen Status befragt werden.

Mit 11 von 23 Unternehmen wollte knapp die Hälfte sich nicht dazu äußern, ob sie aktuell unter Aufsicht einer Regulierungsbehörde stehen. Lediglich sechs Krypto-Verwahrer geben an, reguliert zu sein, während für drei Unternehmen ein entsprechendes Antragsverfahren läuft. Mit Blick auf den Krypto-Standort Europäische Union kritisiert ein Gros der Befragten uneinheitliche Regelungen innerhalb der EU. Dementsprechend gehören Passporting-Lizenzen zum wichtigsten Anliegen der Studienteilnehmer. Passporting ermöglicht es Banken und (Krypto-)Finanzdienstleistern aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum, ihre Leistungen dort länderübergreifend anzubieten.

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