Zwischen Spekulation und Kaufkrafterhalt Witwenrente: Kann eine Bitcoin-Allokation Sinn machen?

Die Witwenrente wurde angehoben, doch steigende Lebenshaltungskosten zehren weiter an der Sparquote. Kann die Kryptowährung Bitcoin helfen, die Ersparnisse langfristig zu vermehren und Risiken zu streuen?

Johannes Dexl
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Eine Hand legt eine Bitcoin-Münze in ein rosafarbenes Sparschwein vor einem schlichten weißen Hintergrund, das modernes Sparen symbolisiert - sei es für die Zukunft oder als Teil der Planung neben traditionellen Renten wie der Witwenrente.

Beitragsbild: Shutterstock

| Bei der großen Witwenrente kann eine kleine Geldanlage in Bitcoin durchaus Sinn machen
  • Bei der Witwenrente gelten seit dem 1. Juli 2025 höhere Freibeträge bei der Einkommensanrechnung: Der monatliche Freibetrag beträgt nun 1.076,86 € netto und steigt pro waisenrentenberechtigtem Kind um 228,42 €.
  • Einkommen oberhalb des Freibetrags wird weiterhin zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet – dadurch behalten viele Hinterbliebene mehr von ihrer Rente.
  • Außerdem wurden die gesetzlichen Renten – und damit auch die Hinterbliebenenrenten – zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent erhöht.
  • Doch gerade angesichts sinkender Zinsen und anhaltender Inflation bleibt der langfristige Schutz der Kaufkraft ein Thema. Bitcoin-Anhänger argumentieren gerade vor diesem Hintergrund für eine kleine Beimischung der Krypto-Leitwährung.
  • Als Ergänzung neben Tages-/Festgeld und breit gestreuten ETFs soll er das Portfolio weiter diversifizieren. Allerdings gehen mit BTC auch nach wie vor die berühmt-berüchtigten Kursschwankungen einher.
  • Für Hinterbliebene bietet sich deshalb lediglich eine konservative Dosierung von etwa 1-5 Prozent an, idealerweise per Sparplan, um Einstiegskurse zu glätten. Abziehen könnte man den Anteil von dem der Aktien/ Indexfonds, welche ebenfalls als riskantes Investment gelten.
  • Wichtig ist auch die sichere Verwahrung bei seriösen Börsen oder idealerweise per Hardware-Wallet sowie eine saubere Dokumentation.
  • Steuerlich gelten Veräußerungsgewinne in der Regel als private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Wichtig für die Rente: Nicht das angelegte Kapital, sondern Erträge und realisierte Gewinne erhöhen das anrechenbare Einkommen und können die Zahlung mindern. Entnahmen sollten daher geplant erfolgen.
  • Als kleine Beimischung würde sich Bitcoin also insbesondere in Anbetracht der makroökonomischen Lage – der ehemalige Hedgefonds-Manager Ray Dalio warnt vor einem “schuldenbedingten Herzinfarkt” in den nächsten fünf Jahren – durchaus anbieten. Während der Kurs kurzfristig stark schwankt, dürfte er langfristig helfen, den Auswirkungen der Inflation entgegenzuwirken.
  • Dabei gilt die Faustregel: je besser man bei Kasse ist und je länger die Lebenserwartung, desto höher kann der Anteil des “digitalen Golds” ausfallen. Es sollte jedoch auch unbedingt immer ein Notgroschen auf dem Girokonto geparkt werden, um im Notfall für dringende Ausgaben gewappnet zu sein.
  • Andere Kryptowährungen sind hierbei aufgrund deren wesentlich höherem spekulativen Charakter nicht zu empfehlen.
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Quelle

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