Kampf gegen Geldwäsche Was die neuen EU-Vorschriften für Krypto bedeuten

Das EU-Parlament hat neue Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche verabschiedet. Davon betroffen ist auch der Krypto-Bereich.

Moritz Draht
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Beitragsbild: picture alliance

| Das EU-Parlament will den Sumpf an Geldwäsche trockenlegen
  • Barzahlungen über 10.000 Euro: Damit macht man sich künftig strafbar. Das EU-Parlament verständigte sich am Mittwoch auf ein Gesetzespaket, das Geldwäscheschlupflöcher schließen soll.
  • Die Vorschriften sehen strengere Sorgfalts- und Meldepflichten für Banken oder auch Vermögensverwalter vor, die etwa Kryptoanlagen anbieten.
  • Dazu gehören Kontrollen der Kundenidentität. Verdächtige Aktivitäten müssen an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
  • Die Regelungen betreffen auch Profifußballvereine, “die an Finanztransaktionen mit hohem Wert mit Investoren oder Sponsoren beteiligt sind”.
  • Zudem werden verschärfte Überwachungsbestimmungen für Personen mit einem Gesamtvermögen von über 50 Millionen Euro eingeführt sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen.
  • Zur Überwachung der neuen Vorschriften wird in Frankfurt eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet.
  • Dass anonyme Krypto-Transaktionen oder selbstverwahrende Wallets, wie mehrere Onlinemedien berichteten, verboten würden, weist Patrick Hansen, EU-Direktor bei Circle, als falsch zurück.
  • Im Kern decken sich Auflagen mit vorigen Gesetzen, so Hansen. Die Bestimmungen für Crypto-Asset Service Providers (CASP) seien etwa bereits durch MiCA gedeckt.
  • “Die AMLR verbietet es CASPs nun ausdrücklich, anonyme Konten anzubieten, was bedeutet, dass ein Krypto-Depotunternehmen keine Dienste für anonyme Nutzer anbieten darf”, erläutert Hansen. Dies sei jedoch “nach den bestehenden AML-Vorschriften ohnehin schon verboten, also nichts Neues”.
  • Positiv bewertet er, dass die Begrenzung von Zahlungen über selbstverwahrte Wallets auf 1.000 Euro in der endgültigen Fassung gestrichen wurde.
  • “Sie können also Ihre selbstverwahrten Wallets ohne Einschränkungen für den Kauf von Waren/Dienstleistungen in der EU verwenden”, so Hansen.
  • Die Gesetze müssen noch vom Rat förmlich angenommen werden.
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