- Die US-Bezirksrichterin Katherine Failla weist in einem kürzlich eingereichten Gerichtsverfahren die Klage einer Gruppe von sechs Investoren gegen Uniswap zurück.
- Die Gruppe ging gegen Uniswap vor, nachdem sie Kryptos über das dezentrale Protokoll gekauft hatte, die sich als Betrugs-Token herausstellten.
- Die Richterin erklärte, dass nur weil die Anleger die Betrugs-Token auf Uniswap gekauft haben, das dezentrale Protokoll selbst nicht haftbar ist.
- Die Gruppe behauptet, dass die Einreichung auf der Annahme beruhte, dass es sich bei den Token um Wertpapiere handelte. Dies impliziert, dass das Uniswap-Protokoll eine Börsenplattform für den Handel mit Wertpapieren ist.
- In der Klageabweisung bezeichnete Failla Bitcoin und Ethereum jedoch als “crypto commodities”.
- Die Unterscheidung war auch Teil ihrer Begründung für die Abweisung des Falls. Failla sagte, sie sei nicht von dem Argument überzeugt, dass die Token-Verkäufe von Uniswap dem Exchange Act unterlägen.
- Der Richterin erklärte zudem, dass der aktuelle Stand der Kryptowährungsvorschriften keine Grundlage für den Fall biete. In den USA herrscht regulatorische Unklarheit darüber, ob es sich bei Kryptowährungen um Wertpapiere handelt.
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