Richtungsweisende Entscheidung? IRS erhebt keine Steuern auf unverkaufte Token aus Staking

Sollten unverkaufte Token, die durch Staking generiert wurden, als Gewinne versteuert werden? Ein Fall aus den USA verspricht in dieser Frage Klarheit.

Nicola Hahn
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Internal Revenue Service Hauptgebäude

Beitragsbild: shutterstock

  • Joshua und Jessica Jarrett, ein Paar aus dem US-Bundesstaat Tennessee, hatten im Mai 2021 eine Klage vor Gericht eingereicht.
  • Darin forderte das Paar eine Steuerrückzahlung von 3.293 US-Dollar, die aus Token-Rewards generiert wurden. Darüber hinaus verlangten sie eine 500 Dollar Entschädigung für entgangenes Einkommen.
  • Die Jarrets argumentierten in Ihrem Schreiben, dass Tokens, die aus dem sogenannten Staking generiert werden, als Eigentum gelten und somit erst bei einem tatsächlichen Verkauf oder vorteilhaften Tausch besteuert werden dürften.
  • Die Gerichtsunterlagen zum Fall werden voraussichtlich am Donnerstag, dem 3. Februar, veröffentlicht.
  • Die Entscheidung könnte richtungsweisend hinsichtlich der Besteuerung von Staking sein und eine breitere Diskussion hinsichtlich der Besteuerung von digitalen Assets in Gang setzen.
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