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SEC gibt Sicherheitsratschläge für Krypto-Anleger

Die US-Börsenaufsicht (SEC) klärt Anleger in einem Krypto-Leitfaden auf. Wie man den Verlust von Bitcoin, Ethereum und Co. verhindert.

Tobias Zander
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Ein Mann in Anzug und Krawatte spricht während eines formellen Treffens oder einer Anhörung über XRP in ein Mikrofon und gestikuliert mit beiden erhobenen Händen.

Beitragsbild: picture alliance

| SEC-Chef Paul Atkins gilt als deutlich Krypto-freundlicher als sein Vorgänger
  • Ging die US-Börsenaufsichtsbehörde unter ihrem Ex-Vorsitzenden Gary Gensler noch hart gegen verschiedene Krypto-Firmen vor, will sie unter ihrem Nachfolger nun Investoren eine Hilfestellung geben. Das neue “Investor Bulletin” der SEC klärt umfassen über die Grundregeln der Selbstverwahrung auf.
  • In dem Investor Bulletin erklärt die SEC zunächst die Unterschiede zwischen Hot und Cold Wallets. Während internetverbundene Hot Wallets bequem, aber anfällig für Cyberangriffe sind, gelten Cold Wallets als sicherer, bergen jedoch das Risiko von Verlust oder physischer Beschädigung.
  • Besonderen Nachdruck legt die Behörde auf den Schutz der Seed Phrase. Wer diese Wiederherstellungswörter verliert oder weitergibt, riskiert den unwiderruflichen Zugriff auf seine Krypto-Assets, unabhängig davon, wie sicher die Wallet selbst ist.
  • Bei der Selbstverwahrung macht die SEC unmissverständlich klar, dass Krypto-Anleger allein die Verantwortung tragen. Technische Fehler, verlorene Private Keys oder erfolgreiche Hackerangriffe führen im Zweifel zu einem vollständigen Vermögensverlust.
  • Alternativ stellt das Bulletin die Verwahrung durch Drittanbieter wie Krypto-Börsen wie Coinbase und Binance oder spezialisierte Custodians dar. Doch auch hier warnt die SEC vor Risiken im Einzelfall, etwa durch Insolvenzen, Hacks oder die Nutzung von Kundengeldern für eigene Zwecke wie Lending oder Rehypothecation.
  • Anleger sollen Drittverwahrer daher gründlich prüfen und gezielt Fragen zu Regulierung, Sicherheitsmaßnahmen, Gebühren und Versicherungen stellen. Besonders relevant ist dabei, ob und wie Krypto-Assets getrennt verwahrt werden und wer Zugriff auf die Private Keys hat.
  • Abschließend gibt die SEC allgemeine Sicherheitstipps für Krypto-Anleger. Dazu zählen starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Vorsicht vor Phishing-Angriffen sowie die klare Empfehlung, weder Private Keys noch Informationen über den eigenen Krypto-Bestand preiszugeben.

Wer sich um die Verwahrung seiner Krypto-Assets selbst kümmern möchte, wird bei Ledger fündig. Das französische Unternehmen punktet mit einem breiten Produktangebot für jedes Bedürfnis.

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Quellen

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