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Adaption New Yorker Aufsichtsbehörde genehmigt Verwahrung von Kryptowährungen

In einer vom New Yorker State Department of Financial Services aktualisierten Liste wurde acht Kryptowährungen, unter anderem Bitcoin, Ethereum und Litecoin, für die Verwahrung und die Notierung zum Handel genehmigt. Ripple (XRP) wurde zwar für die Verwahrung durch Unternehmen genehmigt, allerdings die Freigabe zur Listung nicht erteilt.

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New york skyline with liberty holding bitcoin concept photomount

Beitragsbild: Shutterstock

Das New York State Department of Financial Services (DFS) hat eine aktualisierte Liste von genehmigten Kryptowährungen für die Verwahrung und Listung herausgegeben. Die bereits vergangene Woche aktualisierte Liste umfasst zehn Kryptowährungen, die von in New York ansässigen Unternehmen verwahrt, insgesamt acht Kryptowährungen davon, die gelistet werden dürfen.

Die acht Kryptowährungen, die im Rahmen der „Greenlist“ sowohl für die Verwahrung als auch für die Notierung zum Handel genehmigt wurden, sind: Binance USD (BUSD), Bitcoin (BTC), Bitcoin Cash (BCH), Ethereum (ETH), Paxos Standard (PAX), Gemini Dollar (GUSD), Litecoin (LTC) und Pax Gold (PAXG). Hingegen wurden Ripple (XRP) und Ethereum Classic (ETC) nur für die Verwahrung und nicht für die Listung genehmigt.

Laut der DFS, die auch die zuständige Aufsichtsbehörde für die BitLicense ist, hat die Aufnahme in der Greenlist folgende Bedeutung:

Jedes Unternehmen, das von der DFS eine Lizenz zur Durchführung von Geschäftsaktivitäten mit virtueller Währung in New York erhält, darf die auf der Greenlist aufgeführten Coins für die genehmigten Zwecke verwenden. Beachten Sie, dass eine lizenzierte Einrichtung, die sich für die Verwendung eines Coins auf der Greenlist entscheidet, die DFS vor Beginn der Verwendung informieren muss.

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