Die Abschaffung der Krypto-Haltefrist wird seit Wochen so intensiv diskutiert wie lange nicht mehr. Hintergrund sind Forderungen aus den Reihen von SPD, Grünen und Linken, Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen künftig unabhängig von der Haltedauer zu besteuern. Bislang gelten Kryptowährungen in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz und werden damit steuerlich wie Edelmetalle behandelt.
Gegen eine Änderung spricht sich der FDP-Politiker Frank Schäffler aus. Er verweist auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Wer Bitcoin aus der bestehenden steuerlichen Systematik herauslösen wolle, brauche dafür einen besonderen sachlichen Grund. Eine reine Erhöhung der Steuereinnahmen genüge nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht.
Krypto-Haltefrist bleibt politisch umstritten
Schäffler sieht in der bestehenden Regelung einen wichtigen Grundsatz des Steuerrechts. Bitcoin werde seit 2013 als privates Veräußerungsgeschäft behandelt und stehe damit steuerlich auf einer Ebene mit Vermögenswerten wie Gold oder Silber. Eine Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte sei aus seiner Sicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nur schwer vereinbar.
Die FDP zählt seit Jahren zu den kryptofreundlichsten Parteien Deutschlands und setzt sich für den Erhalt der Haltefrist ein. Allerdings ist die Partei derzeit nicht mehr im Bundestag vertreten und kann auf die aktuelle Debatte keinen direkten Einfluss nehmen. Schäffler gehört seit Jahren zu den bekanntesten politischen Unterstützern von Bitcoin und spricht sich regelmäßig für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen aus.
Unterstützung für den Erhalt der Haltefrist kommt derzeit vor allem aus den Reihen der Union und der AfD. Ob sich diese Position im weiteren politischen Prozess durchsetzen kann, bleibt allerdings offen. Die Diskussion über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen dürfte die Politik daher auch in den kommenden Monaten weiter beschäftigen.
