- “Kleinanleger mit Sitz in Deutschland sind ab dem 1. Januar 2023 davor geschützt, beim Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden.” Das schreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer am heutigen Freitag, dem 30. September, veröffentlichten Pressemitteilung.
- Im Klartext verbietet die BaFin die Vermarktung von Futures-Produkten mit Nachschusspflicht an Kleinanleger:innen.
- Die Behörde verbietet Futures-Produkte aber nicht per se: Kleinanleger:innen dürfen weiterhin Terminkontrakte handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Risiken absichern.
- Außerdem bleibt der Future-Handel für Kleinanleger dann möglich, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Nachschusspflicht vertraglich ausschließt und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren können, heißt es in der Pressemitteilung.
- Futures-Kontrakte sind riskant. Anleger:innen können damit sowohl auf fallende, als auch auf steigende Kurse setzen. Sie müssen dafür zwar eine Sicherheit hinterlegen (Margin). Geht der Trade schief, kann der Verlust die Margin aber deutlich übersteigen. Dann entsteht die sogenannte Nachschusspflicht, die bei Short-Positionen theoretisch ins Unendliche laufen kann.
- Bitcoin Futures wie die von FTX sind derzeit aber noch nicht von der Regulierung betroffen. Schließlich ist FTX eine im Ausland ansässige Exchange und fällt nicht unter die BaFin-Direktive.
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