SEC vs. Ripple Teilerfolg für XRP-Herausgeber: Binance-Akteneinsicht angeordnet

Ripple erhält Einsicht in die Unterlagen von Binance im Verfahren gegen die SEC. Die Dokumente könnten entscheidende Beweise dafür liefern, dass CEO Brad Garlinghouse außerhalb der Zuständigkeit der SEC gehandelt hat.

Christian Stede
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Die US-Börsenaufsicht SEC befindet sich im Rechtsstreit mit Ripple (XRP).

Beitragsbild: Shutterstock

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Fintech-Unternehmen Ripple und der US-Regulierungsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) nahm diese Woche erneut eine dramatische Wendung. US-Magistratsrichterin Sarah Netburn gab dem Antrag von Ripple-CEO Brad Garlinghouse auf “internationale Offenlegung” von Binance-Aufzeichnungen statt. Zuvor hatte das Anwaltsteam, das Garlinghouse vertritt, von Binance Holdings Limited Dokumente angefordert, die “für den Fall relevant und auf anderem Wege nicht zu erhalten sind”.

Binance Holdings Limited ist eine auf den Kaimaninseln ansässige Tochtergesellschaft der großen Kryptowährungsbörse Binance. Der Antrag auf Offenlegung bei einer im Ausland ansässigen Firma ist ein durchaus kluger Schachzug des Ripple-CEOs Garlinghouse. Die Aufzeichnungen sollen von ihm durchgeführte XRP-Transaktionen belegen. Damit möchte er Beweise dafür liefern, dass diese Transaktionen außerhalb der Zuständigkeit der SEC stattgefunden haben.

Zur Erinnerung: Im Rahmen des Verfahrens gegen Ripple behauptet die SEC, das Unternehmen habe Token im Wert von 1,3 Milliarden US-Dollar verkauft und nicht ausreichend als Wertpapier gekennzeichnet. Außerdem stehen private XRP-Verkäufe durch Garlinghouse in Höhe von 357 Millionen Token zur Diskussion. Die nun erfolgte Einreichung zitiert US-Gesetze in Bezug auf das Außenministerium und sogar die Haager Konvention. Das Gericht wurde darin aufgefordert, ein Ersuchen an die Zentralbehörde der Kaimaninsel auszustellen, um Beweise von Binance zu erzwingen. Laut der Klageschrift gab Richterin Netburn diesem Antrag statt. 

Ripple konnte kürzlich einen ähnlichen Teilerfolg erringen

Die Anwälte von Ripple argumentieren, das von der SEC zurate gezogene Wertpapiergesetz gelte nur für inländische Verkäufe und Wertpapierangebote. Die XRP-Verkäufe von Garlinghouse hätten jedoch “überwiegend auf Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte außerhalb der Vereinigten Staaten” stattgefunden. Daher fielen sie auch gar nicht unter das Gesetz, auf das sich die SEC in dieser Causa beruft.

Im Juni reichten Garlinghouse und sein ehemaliger Kompagnon Brad Larsen schon mal einen ähnlichen Antrag ein. Darin forderten sie internationale Behörden auf, Dokumente von mehreren anderen Kryptobörsen mit Sitz außerhalb der USA zu sichten. Zu diesen zählen Bitstamp, Huobi und Upbit.

Zuletzt hatte es bereits eine andere günstige Entscheidung seitens Richterin Netburn gegeben. Dabei ging es darum, einen ehemaligen SEC-Beamten als Zeugen zu laden. Dieser hatte seinerzeit Ethereum explizit nicht als Wertpapier bezeichnet. Ripple versucht, diese Einschätzung auch für seinen XRP-Token geltend zu machen. Ripple argumentiert überdies, dass die SEC XRP auch deswegen nicht als Wertpapier regulieren kann, da es sich um ein Tauschmittel handelt, das für internationale und nationale Transaktionen verwendet wird.

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