Bundesrat hat zugestimmt Steuer bei Krypto-Termingeschäften: Verluste jetzt voll verrechenbar

Futures, Shorts und gehebelte Investments werden auch auf dem Krypto-Markt stark genutzt. Die Verlustverrechnungsbeschränkung bei diesen Termingeschäften wurde nun abgeschafft.

Johannes Dexl
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Beitragsbild: Shutterstock

| Verluste bei Termingeschäften können nun in vollem Umfang mit Gewinnen verrechnet werden

In diesem Artikel erfährst du:

  • Warum die Verlustverrechnungsbeschränkung so manchen Krypto-Investor in den Ruin getrieben hat
  • Weshalb nun endlich Schluss mit der ungerechten Regel ist
  • Wieso bereits rechtskräftige Steuerbescheide nicht automatisch aufgehoben werden
  • Was Anleger bei der Steuererklärung nun beachten müssen

Die Regelung führte zu absurden Situationen – auch auf dem Krypto-Markt. Gewinne beim Handel mit Termingeschäften wie Futures mussten voll versteuert werden. Verluste durften jedoch nur bis zu 20.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahrs gegengerechnet werden. Diese Asymmetrie sorgte für so manche Privatinsolvenz. Nun hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 und damit der Aufhebung dieser Regel zugestimmt. Welche Konsequenzen hat die Abschaffung der Beschränkung für Krypto-Anleger?

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