Komplizierte Besitzansprüche Diese Sotheby’s-NFT-Auktion hat ein juristisches Nachspiel

Für fast 1,5 Mio. USD verkaufte Sotheby’s den Quantum NFT von Kevin McCoy, dessen Original aber noch auf einer anderen Blockchain lag. Genau darauf beansprucht der Kläger jetzt die Rechte.

Christian Stede
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Quantum NFT bei Sotheby's

Beitragsbild: Picture Alliance

| Quantum NFT bei Sotheby's.

Eine NFT-Auktion, die bei Sotheby’s in New York stattfand, hat für das Auktionshaus ein juristisches Nachspiel. Konkret geht es um das NFT-Werk “Quantum” des Künstlers Kevin McCoy. Das Werk stammt aus dem Jahr 2014, als Ethereum noch nicht erfunden war und auch noch kein Mensch den Begriff “NFT” überhaupt kannte. Daher ist “Quantum” also von ähnlich historischem Wert wie etwa die CryptoPunk-NFTs und erreichte bei der Auktion einen Verkaufspreis von 1,47 Millionen US-Dollar.

Doch worum geht es in der Klage? Typische Streitigkeiten haben häufig mit dem Verletzen von Urheber- oder Markenrechten zu tun. Beides ist im aktuellen Fall bei Sotheby’s jedoch nicht der Fall. Im Fokus steht die Möglichkeit, Inhalte zwischen verschiedenen Blockchains zu verschieben. Kommt ein NFT bei einer Auktion unter den virtuellen Hammer, kann der Käufer praktisch immer davon ausgehen, dass er auf einer der bekannteren Blockchains liegt. Schließlich ist es auch im Interesse des Verkäufers, den NFT leicht übertragen zu können. 

Wer hat die Rechte am Quantum NFT?

Genau das entpuppt sich jetzt aber als Problem. Denn letztes Jahr hat McCoy den NFT auf Ethereum neu aufgelegt. Allerdings nur als Repräsentation des Originals und unter Übertragung der Rechte an diesem Original. Den ursprünglichen NFT prägte McCoy nämlich auf NameCoin. Diese Blockchain unterliegt der Regel, dass die dort geprägten NameCoins etwa alle 200 bis 250 Tage erneuert werden müssen. Dies hat McCoy aber offenbar nicht getan. Lässt man die Frist jedoch verstreichen, kann jemand anderes seinen Anspruch erheben. Aber offenbar ist dies im Falle des Originals von “Quantum” sechs Jahre lang nicht passiert.

Zumindest bis April 2021. Denn dann sprach McCoy über den geplanten “Quantum”-Verkauf und ein Twitter-User namens @EarlyNFT registrierte das Original auf sich. Er verklagte laut Medienberichten über das kanadische Unternehmen Free Holdings Kevin McCoy, Sotheby’s und das NFT-Startup Nameless. Die Frage ist jedoch, ob er Rechte an den ursprünglichen Metadaten hat, die mit der ersten Registrierung des NFTs verbunden waren. Nameless sagte in einem Sotheby’s-Zustandsbericht, dass der “spezifische Namecoin-Eintrag aus dem System entfernt und effektiv aus der Blockchain verbrannt wurde, nachdem die Erneuerung nicht stattgefunden hat.” EarlyNFT sagt, dass dies so nicht korrekt ist. Wie dem auch sei, sind es auch die Besonderheiten von NameCoin, die zu dieser eigenartigen Gemengelage geführt haben. Ein Rechtsstreit wie dieser könnte dem Quantum NFT ungewollt auch deutlich mehr Aufmerksamkeit verschaffen.

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