Die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) will eine der bislang größten regulatorischen Hürden für institutionelle Krypto-Anleger beseitigen. Künftig sollen Investmentberater und regulierte Fonds mehr Möglichkeiten erhalten, Bitcoin und andere Krypto-Assets regelkonform zu verwahren und unter bestimmten Voraussetzungen sollen sie die digitalen Vermögenswerte ihrer Kunden sogar selbst halten dürfen.
SEC erlaubt Selbstverwahrung nur unter Bedingungen
Die bestehenden Verwahrungsregeln stammen noch aus einer Zeit, in der digitale Vermögenswerte keine Rolle spielten. SEC-Chef Paul Atkins räumt entsprechend ein, dass die Regulierung mit der Entwicklung des Marktes nicht Schritt gehalten hat. Damit ein registrierter Investmentberater von der geplanten Regelung zur Selbstverwahrung Gebrauch machen darf, gelten jedoch strenge Voraussetzungen. So muss er dafür feststellen, dass für das betreffende Krypto-Asset kein zugelassener Verwahrer verfügbar ist. Diese Einschätzung muss zudem vierteljährlich erneuert werden.
SEC-Kommissarin Hester Peirce betonte deshalb, dass der Begriff “Self-Custody” in diesem Zusammenhang nicht mit der klassischen Selbstverwahrung durch einen Krypto-Anleger gleichzusetzen sei. SEC-Kommissar Mark Uyeda verweist indes auf die praktische Bedeutung der Änderung. Gerade bei neuen Krypto-Assets kann die eigene Verwahrung durch einen Investmentberater oder Fonds die einzige Möglichkeit sein, wenn kein zugelassener Custodian bereit oder technisch in der Lage sei, diese Assets zu verwahren.
Neue Konkurrenz für Krypto-Verwahrer
Darüber hinaus will die SEC den Kreis möglicher Krypto-Verwahrer erweitern und schafft etablierten Verwahrern wie Coinbase zusätzliche Konkurrenz. Für die Selbstverwahrung brauchen die entsprechenden Fonds eine Genehmigung der zuständigen Bankenaufsicht und ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Verlust oder Diebstahl. Nach der Veröffentlichung der neuen Regelungen im Federal Register folgt nun eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist, bevor die Behörde endgültig darüber entscheiden kann.
