Von Bored Apes bis CryptoPunks So will die BaFin NFTs regulieren

Eine regulatorische Einordnung zu NFTs gibt es in Europa derzeit nicht. Nun wagt die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin einen Vorstoß.

Daniel Hoppmann
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BaFin Crypto Finance

Beitragsbild: Shutterstock

| Die BaFin ist in Deutschland für die Krypto-Regulierung zuständig

Wie soll man NFTs regulatorisch einordnen? Auf diese Frage gibt es in Europa bisher noch keine Antwort. Sowohl die deutsche Rechtssprechung als auch die kommende EU-Verordnung “MiCA” geben keinen Aufschluss darüber, wer den Markt um die digitalen Sammelstücke beaufsichtigen soll. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wagte nun einen Versuch und veröffentlichte in diesem Kontext eine Einschätzung, wie die Behörde NFTs aufsichtsrechtlich einordnet.

BaFin: “Auf den Inhalt kommt es an”

Bisher prüft die BaFin die digitalen “Collectibles” nach den gleichen Kriterien wie Bitcoin, Ethereum und Co. Grundsätzlich komme es auf den Einzelfall an, ob ein NFT auch ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage sei, schreibt die Behörde. Wichtig dafür seien weniger die technischen Details, sondern die Ausgestaltung der Rechte, die der Emittent mit den Token verknüpft.

Würden NFT beispielsweise im Rahmen eines ICOs ausgegeben, könnten sie “wertpapierähnliche Rechte” wie Aktien oder Schuldverschreibungen aufweisen und damit als Wertpapiere gelten. Dann müsste der Emittent vor der Ausgabe ein Prospekt bei der BaFin einreichen. Der Behörde sei bisher allerdings noch kein Fall bekannt, bei der eine solche Einordnung auch tatsächlich zutreffe.

Das könnte sich allerdings ändern. Denn die deutsche Finanzaufsicht könnte in Zukunft auch NFTs als Wertpapiere klassifizieren, wenn etwa “1.000 NFTs die gleichen Rückzahlungs- und Zinsansprüche verkörpern”.

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NFTs können unter Geldwäscheaufsicht fallen

In dem Schreiben warnt die BaFin vor Washtrading und dem Missbrauch von NFTs zum Zweck der Geldwäsche. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Cyberkriminelle ihre Krypto-Beute in NFTs umwandeln, um diese bei einem erneuten Verkauf reinzuwaschen.

Theoretisch kann die BaFin bei solchen Praktiken einschreiten, aber nur, wenn das Collectible im Vorfeld die Kriterien des Kreditwesengesetzes erfüllt. Dann wäre der Emittent auch zur Einhaltung von Antigeldwäschemaßnahmen verpflichtet.

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