Veräußerungsgeschäfte NFT-GAU Steuern? Das sollten Anleger beachten

Das Händereiben am NFT-Markt könnte Steuerfahnder auf den Plan rufen. Die Rechtslage ist jedoch nicht immer eindeutig.

Moritz Draht
Teilen
NFT

Beitragsbild: Shutterstock

| NFT

In der Außenwahrnehmung genießen Anleger am noch jungen NFT-Markt bislang eine Art Welpenschutz. Doch auch Marktplätze wie Opensea oder Rarible sind kein rechtsfreier Raum. Steuern müssen im Einzelfall auch auf Kunsterlöse gezahlt werden. So könnten einige Spekulanten nach dem Rendite-Rausch zur Kasse gebeten werden.

Auch interessant: In unserem Steuerratgeber haben wir neben allgemeinen Tipps und Tricks die besten Tools getestet, die euch bei der Bürokratie rund ums Krypto-Traden unterstützen.

Steuerbehörde interessiert sich für NFT

Der Kunstbetrieb ist seit jeher ein Vehikel für Steuerflucht und Geldwäsche. Das hat sich durch den NFT Hype nicht geändert. Im Gegenteil: Digitale Kunst und digitale Währungen schaffen scheinbar die perfekte Schnittstelle, um Erlöse am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Dass es sich dabei um einen Trugschluss handelt, zeigte ein CNBC Interview mit Robert Frank, Journalist und Autor des New York Times Beststellers “Richistan”.

Wie sich herausstellt, könnten Sammler, die NFTs mit ihren Kryptowährungsgewinnen kaufen, in diesem Jahr mit großen Steuerrechnungen für Geschäfte konfrontiert werden, von denen die meisten dachten, dass sie steuerfrei sind.

Robert Frank

Demnach herrsche beim NFT-Handel keine Vorzugsbehandlung, Steuern auf Kapitalgewinne von veräußerten Vermögenswerten fallen auch am digitalen Kunstmarkt an. Die US-Bundessteuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) mache daher bei digitalen Vermögenswerten keine Ausnahme und werde rigoros Steuern auf NFT erheben, die mit Gewinnen aus dem Krypto-Trading erworben wurden. Die Steuern belaufen sich in den USA auf 20 Prozent.

Robert Frank zufolge profitieren Plattformen und Investoren noch von laxen Datenerhebungen. Informationen würden von Marktplatz-Betreibern nur stiefmütterlich an Behörden weitergeleitet, zudem fehle es noch an Instrumenten, die Transaktionshistorien lückenfrei zurückverfolgen. Wenn man jedoch bedenkt, welche Summen Anleger und Spekulanten mittlerweile am NFT-Markt bewegen, dürften die Behörden in Zukunft nachrüsten.

Und in Deutschland?

Hierzulande sieht die Rechtslage ähnlich aus, wobei im Einzelfall zwischen Privatpersonen und gewerblichen Händlern unterschieden wird. Grundsätzlich müssen Privatperson zwar gemäß “Privatem Veräußerungsgeschäft” keine Steuern auf verkaufte Kunstwerke zahlen. Zudem gilt ein Freibetrag von 600 Euro und eine einjährige Spekulationsfrist, nach Ablauf derer ebenfalls keine Steuern anfallen. Bei gewerblichen Händlern, die ihr Brot durch Kunsterlöse verdienen, sieht die Lage jedoch anders aus. Das Problem: Die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Händlern ist nicht immer trennscharf.

Betätigt sich jemand häufig am Kunstmarkt, könnte dies bereits als Kriterium für einen gewerblichen Handel gelten. Da der NFT-Markt im Gegensatz zu “klassischen” Auktionshäusern eher einem Basar ähnelt, an dem Token munter die Besitzer wechseln und sich rasch große NFT-Bestände in einer Wallet ansammeln können, ist fraglich, ob sich die Behörden im Einzelfall auf das “Privatperson-Argument” einlassen.

In puncto Kryptowährungen gelten in Deutschland ganz ähnliche Richtlinien. Grundsätzlich sind Kryptowährungen zwar zu versteuern, doch auch hier gilt ein Freibetrag von 600 Euro mit einer einjährigen Haltefrist. Letztlich gilt aber auch hier wie im NFT-Fall: Die Beweislast liegt beim Steuerzahler. Penible Buchführung kann vor einem bösen Erwachen schützen.

Worauf man in puncto Krypto-Trading sonst noch bei seiner Steuerklärung achten muss, welche Tricks es gibt und welche Tools euch dabei unterstützen können, haben wir im BTC-ECHO-Steuerratgeber aufgelistet.

Du willst Tether (USDT) kaufen oder verkaufen?
Wir zeigen dir in unserem Leitfaden, wie und wo du einfach und seriös echte Tether (USDT) kaufen kannst.
Tether kaufen