Dr. Annette Wagemann im Interview MiCA “kein umfassendes Regelwerk für Kryptowerte”?

Die Krypto-Regulierungsverordnung MiCA soll Klarheit in den Krypto-Sektor bringen. Doch hält sie auch, was die verspricht? Die Krypto-Expertin Dr. Annette Wagemann von der Steuer- und Wirtschaftskanzlei WINHELLER liefert Antworten.

Sven Wagenknecht
Teilen
Dr. Annette Wagemann

Beitragsbild: WINHELLER

| Dr. Annette Wagemann von der Steuer- und Wirtschaftsrechtskanzlei WINHELLER

BTC-ECHO: Warum ist die MiCA jetzt so ein großer Wurf für die EU beziehungsweise den Kryptosektor hierzulande? Was bedeutet MiCA für mich als EU-Bürger? 

Dr. Annette Wagemann: Die MiCA zielt darauf ab, einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte zu schaffen und Wettbewerbsnachteile zu beseitigen, die darauf zurückzuführen waren, dass für bestimmte Teilmärkte keine oder nur geringe Regelungen bestanden. Insoweit liegt ein Schwerpunkt der MiCA auch in einer Rechtsangleichung der Verbraucherschutzbestimmungen und stärkt insoweit auch die Rechte der Verbraucher.

Wo sehen Sie noch Nachbesserungsbedarf bei der MiCA?

Die MiCA ist zwar recht voluminös, aber dennoch kein umfassendes Regelwerk für Kryptowerte. So sind beispielsweise Kryptowerte, die als Finanzinstrumente einzustufen sind, nicht von den Regelungen der MiCA erfasst. Zudem bereiten die europäischen Aufsichtsbehörden unter Beteiligung der BaFin ergänzende technische Regulierungs- und Durchführungsrechtsakte sowie erläuternde Leitlinien vor, um die MiCA-Verordnung anzuwenden.

Weiterlesen mit BTC-ECHO Plus+
€ 1,- für 1 Monat
Nur für Neukunden
  • Unbegrenzter Zugriff auf Plus+ Inhalte
  • Exklusive Artikel und Analysen
  • Geräteübergreifend (Web & App)
  • Viel weniger Werbung

Bereits Plus+ Mitglied? Anmelden

Steuererklärung für Kryptowährungen leicht gemacht
Wir zeigen dir in unserem BTC-ECHO Vergleichsportal die besten Tools für die automatische und kinderleichte Erstellung von Krypto-Steuerberichten.
Zum Steuersoftware-Vergleich