Illegal weil dezentral DeFi dank Biden bald auf der schwarzen Liste?

Das Infrastrukturgesetz bürdet Krypto-Brokern kaum zu lösende Meldepflichten auf. Droht DeFi-Geschäften in den USA die Illegalität?

Marlene Müller
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Joe Biden mit entschlossenem Gesichtsausdruck vor amerikanischen Flaggen

Beitragsbild: Shutterstock

US-Präsident Joe Biden hat das neue Infrastrukturgesetz bereits unterschriftsreif auf dem Tisch. Etwa 1,2 Billionen US-Dollar will er mit seiner Regierung in den nächsten Jahren vor allem in den Ausbau der Internetabdeckung und des Transportnetzes stecken. Aber, wo soll das Geld herkommen? Wie BTC-ECHO bereits berichtete, wird mit dem Infrastrukturgesetz eine Krypto-Steuer für alle “Broker” eingeführt. Wer damit genau gemeint ist, bleibt jedoch auch weiterhin unklar. Zusätzlich wird bei DLT-Transaktionen die Abgabenordnung verschärft (§ 6050l). Das bedeutet: Wer in Zukunft Transaktionen über 10.000 US-Dollar erhält und nicht nachweisen kann, woher diese stammen, begeht ein Verbrechen. Da bei dezentralen Finanzmärkten aber niemand so richtig weiß, wer die Absender:innen sind, könnte es sich dabei um ein DeFi-Verbot durch die Hintertür handeln.

Kampf gegen Geldwäsche und illegalen Handel

Ursprünglich wurde der Paragraf 6050l im Jahr 1984 eingeführt und dient seitdem vor allem der Kriminalitätsbekämpfung. Die Steuerbehörde sammelt bei Barzahlungen von über 10.000 US-Dollar persönliche Daten (Name, Anschrift und Sozialversicherungsnummer) über die Spender:innen und kann diese im Falle von “verdächtigen Aktivitäten” (Geldwäsche, Bestechung, illegaler Handel, …) untersuchen. Nach dem Gesetz müssen die Spender:in sämtliche Eckdaten der Transaktion (Datum, Höhe, Art) binnen 15 Tagen an die amerikanische Bundessteuerbehörde (IRS) melden. Wer sich nicht daran hält, macht sich eines Verbrechens schuldig. Für Banken und Finanzinstitute gilt der überarbeitete Paragraf allerdings nicht, denn diese unterliegen anderen Regularien.

Was bedeuten die Änderungen für Krypto-Akteure?

Sobald US Präsident Joe Biden die vorliegende Gesetzesänderung unterschreibt, hat das Gesetz “digitale Vermögensgegenstände” einen weiteren Geltungsbereich. Was mit “digitalen Vermögenswerten” genau gemeint ist, lässt sich einer vagen Erklärung in einem weiteren Gesetz entnehmen. Dieses besagt, dass es sich dabei um “jegliche digitale Repräsentation von Wert” handelt, die durch Distributed Ledger Technology gehandelt wird.

Das heißt nun, dass eine Person die einen digitalen Vermögenswert im Wert von über 10.000 US-Dollar im Rahmen eines “Handels oder Geschäfts” veräußert, alle oben genannten Informationen melden muss. Außer eine andere bundesstaatlich regulierte Finanzinstitution erledigt das für sie.

Aber wie soll das im DeFi-Bereich, bei NFTs und bei Kryptowährungs-Transaktionen funktionieren? Abraham Sutherland, Professor der University of Virgina School of Law schreibt dazu:

Das [Gesetz] ist schlecht für alle Nutzer digitaler Vermögenswerte, aber besonders schlecht für das dezentrale Finanzwesen. Das Gesetz würde DeFi nicht gänzlich verbieten. Stattdessen werden Meldepflichten auferlegt, die es angesichts der Funktionsweise von DeFi unmöglich machen würden, diese einzuhalten.

Abraham Sutherland

“Das Gesetz passt nicht zur Technologie”

Per Default ist es bei dezentralen Finanzmärkten auf der Blockchain-Technologie so, dass man eben nicht den Namen, Anschrift und Sozialversicherungsnummer erhält. Noch schwieriger wird es, wenn die Einheiten dann gar nicht von Personen, sondern von Smart Contracts zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen weiß man die persönlichen Daten nicht nur nicht – sie haben gar keine. Gleiches Problem entsteht bei Auszahlungen aus einem Liquiditätspool-Swap oder bei erhaltenen Token, die nicht auf ein oder mehrere bestimmte Konten zurückgeführt werden, geschweige denn auf bestimmte Personen.

Sutherland bezieht dabei klare Position. In seinen Augen haben “diese Bemühungen, Paragraf 6050I auf digitale Vermögenswerte und insbesondere auf DeFi-Transaktionen anzuwenden, […] in der Tat etwas Lächerliches”, denn “das Gesetz passt einfach nicht zu dieser neuen Technologie”. Sobald das Infrastrukturgesetz in Kraft tritt werden Aufsichtsbehörden, Staatsanwälte und die Öffentlichkeit keine andere Wahl haben, als sich an die neuen Regularien zu halten. In Sutherlands Augen könnte das dem Staat teuer zu stehen kommen – ob Biden diese Kosten im Infrastrukturpaket eingepreist hat, wird sich noch zeigen.

Weiterhin ungeklärt

Wie BTC-ECHO bereits in der Vergangenheit berichtete, soll das Gesetz gewährleisten, dass in Zukunft alle “Krypto-Broker” ihre Umsätze bei der US-amerikanischen Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) melden. Dabei ist jedoch noch unklar, inwiefern das auch Software-Entwickler:innen, Transaktionsvalidierende, Nodes und Miner trifft. Stattdessen scheint es, als würden all diese Gruppen mit traditionellen Brokern auf eine Stufe gestellt werden. Versuche einiger Senator:innen, den Begriff zu spezifizieren und Entwickler:innen und Miner von der Besteuerung auszuschließen, scheiterten bis zuletzt.

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