In der Vermögensverwaltung kann künstliche Intelligenz in unterschiedlich ausgeprägter Form zum Einsatz kommen. Die automatisierte Vermögensverwaltung wird regelmäßig als Robo Advice bezeichnet. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass der Anleger seine Anlageentscheidung komplett oder überwiegend auf einen automatisiert generierten Vorschlag beispielsweise über eine Website oder App tätigt. Die dem Kunden vorgeschlagene Lösung basiert dabei auf einer algorithmischen Analyse der Daten des Anlegers wie etwa seiner Anlageziele, seiner Finanzlage oder seinem Finanzwissen.
Anders als beim automatisierten Wertpapierhandel gibt es keine speziellen, auf die Vermögensverwaltung zugeschnittenen gesetzlichen Regelungen. Die BaFin schaut daher im Einzelfall, ob der Anbieter von Robo Advice regulierte Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringt, die einem Erlaubnistatbestand nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) unterfallen und somit die vorherige Einholung einer BaFin Lizenz erforderlich machen.
Keine allgemein gültige Qualifikation des Robo Advice möglich
Wenn künstliche Intelligenz im Rahmen der Vermögensverwaltung zum Einsatz kommen soll, muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Erlaubnistatbestand nach dem KWG oder dem WpIG erfüllt wird. Der Anbieter des Robo Advice kann je nach konkreter Art der Ausgestaltung seines Services beispielsweise die Anlageberatung oder die Finanzportfolioverwaltung erbringen. Wenn die KI eingesetzt wird, um persönliche Empfehlungen unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Anlegers zu tätigen, kann dies eine erlaubnispflichtige Anlageberatung darstellen.
Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich der Anbieter vom Anleger Informationen zu seinem Risikoprofil und seinem finanziellen Hintergrund einholt, um auf dieser Informationsbasis über seinen Algorithmus eine spezifische Anlage in Finanzinstrumente zu empfehlen. Die Finanzportfolioverwaltung betreibt ein Anbieter demgegenüber, wenn er das Vermögen des Anlegers in Finanzinstrumente anlegt und dabei eigenen Entscheidungsspielraum hat. Dies kann auch automatisiert geschehen, wenn etwa auf Grundlage eines Fragenkatalogs ein Algorithmus eine Anlagestrategie oder ein Musterportfolio entwirft und dann entweder ein Vermögensverwalter diese umsetzt oder aber die Trades ebenfalls per Algorithmus automatisch abgesetzt werden.
Die Anlageberatung und die Finanzportfolioverwaltung sollen hier aber nur beispielhaft genannt werden. Abhängig von dem konkreten Einsatz der KI können im Einzelfall weitere bzw. andere Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen einschlägig sein.
BaFin Lizenz und Einhaltung allgemeiner und spezifischer Verhaltensregeln nötig
Wer als Anbieter künstliche Intelligenz einsetzt und hierdurch Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringt, benötigt für diese Tätigkeiten eine BaFin Lizenz. Darüber hinaus hat der Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen die allgemeinen Verhaltensregeln nach dem Wertpapierhandelsgesetz zu beachten. Bei Robo Advice in Form der Anlageberatung oder der Finanzportfolioverwaltung hat die BaFin nochmals spezifische Verhaltenspflichten festgelegt.
Hierzu zählt unter anderem, dass dem Kunden erläutert werden muss, inwiefern Personen beteiligt sind und ob und wie man Kontakt zu einem Mitarbeiter herstellen kann. Dem Anleger muss klargemacht werden, dass sich seine Angaben unmittelbar auf die Geeignetheit der Anlageentscheidungen auswirken. Weiter muss ihm in verständlicher Form mitgeteilt werden, auf welchen Informationsquellen die vom Robo Advisor vorgeschlagenen Anlageentscheidungen beruhen. Dem Kunden ist hierbei auch zu erläutern, wie und wann die von ihm bereitgestellten Informationen aktualisiert werden müssen.