Erst in der vergangenen Woche unterzeichnete Russlands Präsident Wladimir Putin laut der staatlichen Nachrichtenagentur TASS ein Gesetz, das den Krypto-Handel erstmals umfassend reguliert. Nun will die russische Zentralbank ab dem 1. September Privatanlegern gestatten, Bitcoin, Ethereum und USDT an regulierten Krypto-Börsen zu erwerben, wobei nicht-qualifizierte Anleger nur Krypto-Käufe im Wert von maximal 300.000 Rubel (rund 3.600 US-Dollar) pro Jahr und Plattform tätigen dürfen.
Den Vorschlägen des neuen Entwurfes zufolge würde diese harte Obergrenze nicht für qualifizierte Anleger gelten. Weil es sich um ein Limit pro Plattform, nicht um ein Limit pro Person handelt, könnten zudem höhere Gesamtinvestitionen verteilt über mehrere Broker oder Börsen hinweg möglich sein. Mit der Einschränkung auf die drei nach Marktkapitalisierung größten Kryptowährungen will man Privatanleger “vor den scharfen und unvorhersehbaren Schwankungen schützen”.
Krypto-Sektor unter strenger staatlicher Aufsicht
In dem eigentlichen Krypto-Gesetz war noch keine Whitelist für bestimmte digitale Assets enthalten, wie ihn der jüngste Vorstoß der Zentralbank beinhaltet. Allerdings hält Russland weiterhin daran fest, Kryptowährungen im Inland als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen zu verbieten. Für den grenzüberschreitenden Handel sind Krypto-Zahlungen dagegen offiziell erlaubt.
Derweil treibt die Zentralbank ihre eigene Alternative zu privaten Kryptowährungen voran: den digitalen Rubel. Nach Angaben der Notenbankchefin Elvira Nabiullina könnte die CBDC ebenfalls am 1. September gestartet werden. Diese Einführung ist allerdings bereits Gegenstand europäischer Sanktionen, denn die EU kündigte im April Beschränkungen für den digitalen Rubel an und begründete dies mit dem Ukraine-Krieg.
