Krypto-Anleger im Visier Fiskus ermittelt gegen Steuersünder

Behörden aus NRW ermitteln gegen Tausende Krypto-Anleger wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung. Was Investoren jetzt wissen müssen.

Daniel Hoppmann
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Finanzamt in Essen

Beitragsbild: Picture Alliance

| Deutschlandweit geraten Krypto-Investoren immer mehr ins Fadenkreuz von Steuerfahndern

Die Strafverfolgung von Steuersündern im Krypto-Bereich stellte die deutsche Finanzverwaltung lange Zeit vor Herausforderungen. Es fehlten Personal, Know-how, Werkzeuge und vor allem: Daten. Doch damit dürfte es bald vorbei sein. Denn die Steuerfahndung aus Nordrhein-Westfalen erhielt nach einem langjährigen Rechtsprozess mit einer großen deutschen Kryptobörse nun ein Datenpaket mit tausenden Kundeninformationen. Das berichten verschiedene Medien unter Berufung auf eine Meldung der Deutschen Presseagentur.

Ein Abgleich mit den Steuererklärungen der Nutzer soll der Behörde Klarheit bringen, wer Krypto-Gewinne korrekt versteuert hat – und wer nicht. Die Daten reichen mindestens bis 2017 zurück. Für Werner Hoffmann sei es “nur noch eine Frage der Zeit”, bis der Fiskus zum Großangriff gegen Steuerhinterzieher aus dem Krypto-Bereich bläst. Betroffene Anleger müssten sich auf einiges gefasst machen, so der Gründer der Steuerreportingfirma Pekuna gegenüber BTC-ECHO. Es drohen sowohl Geld- als auch Haftstrafen: “Und natürlich müssen die Steuern zurückgezahlt werden, inklusive Zinsen.” Eine Selbstanzeige könnte sich strafmildernd auswirken. Der Prozess ist jedoch kompliziert und bedarf professioneller Hilfe.

Europa rüstet auf

Doch auch in Europa rüsten die Steuerbehörden auf. Aktuell arbeiten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der “DAC8”, einer Richtlinie, die künftig Kryptobörsen und Broker dazu verpflichtet, Transaktionen an die Finanzämter zu melden, die die Informationen auch untereinander teilen dürfen. Die Richtlinie baut mitunter auf den vor Kurzem verabschiedeten EU-Verordnungen MiCA und TFR auf.

Derzeit befinden sich die Gremien im Austausch mit den Mitgliedstaaten und Branchenexperten. Final beschlossen sei noch nichts, meint Hoffmann, der das Bundesfinanzministerium zu diesem Thema berät. So gebe es beispielsweise auch Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre. Der Gesprächskreis schlug etwa vor, Transaktionen erst ab 1.000 Euro zu melden. Das wurde jedoch abgelehnt. Aktuell steht ein Vorschlag im Raum, wonach statt einzelner Transaktionen die monatliche Summen aller Überweisungen gemeldet werden. Worauf sich die Mitgliedsstaaten am Ende verständigen, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch eines: Der Fiskus ist aus seinem Dornröschenschlaf erwacht.

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