Eins zu null für die SEC Kik versus SEC: Finales Urteil für illegales ICO

Nach langwierigem Rechtstreit wurde nun das finale Urteil im Fall SEC vs. Kik gefällt.

Robin Wolf
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Beitragsbild: Shutterstock

In einer Pressemitteilung vom 21. Oktober 2020 gibt die SEC (kurz für Securities and Exchange Comission) das finale Urteil im Fall des gesetzeswidrigen Token Sale der Firma Kik bekannt. Die kanadische Firma nahm im Jahr 2017, dem Jahr des ICO-Booms, durch den Verkauf ihres KIN Token satte 100 Millionen US-Dollar ein. Nun verlor sie den langwierigen Rechtstreit und wurde zu einer Geldstrafe sowie strenger Benachrichtigungspflicht verurteilt.

BTC-ECHO berichtete bereits darüber, dass Alvin Hellerstein, ein hochrangiger Richter des Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten, am 30. September 2020 das Urteil gegen Kik aussprach. Dieses besagte, dass der KIN Token einem Wertpapier statt einer funktionellen Währung glich. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass dazugehörige Token Sale als Wertpapierausgabe einzustufen war.

Da Kik diese Ausgabe jedoch ohne jegliche Registrierung und ohne durchführte, bedeutet das, dass die Firma dabei das US-amerikanische Bundes-Wertpapiergesetz verletzt hat.

Genauer gesagt handelt es sich um Verletzungen des Abschnitts 5(a) und 5(c) des Wertpapiergesetzes von 1933. Abschnitt 5(a) sagt aus, dass jeglicher zwischenstaatlicher Handel sowie das Mitführen von nicht-registrierten Wertpapieren rechtswidrig ist. Abschnitt 5(c) verbietet Personen den indirekten oder direkten Verkauf von nicht-registrierten Wertpapieren im zwischenstaatlichen Handel. Gesetze, gegen die auch der Token Sale von Salt verstieß.

Kik verliert den Kampf

Wie viele andere Token Sales, war auch der von Kik in einen privaten und öffentlichen Verkauf aufgeteilt. Hier befand das Gericht, dass es sich um ein einziges integriertes Angebot handelt.

Herausgeber, die die öffentlichen Märkte zur Kapitalisierung ihrer Unternehmen nutzen wollen, dürfen sich den Registrierungsanforderungen der Bundes-Wertpapiergesetze nicht entziehen. Mit dieser Entscheidung legte das Gericht fest, dass Kik eine einzige, illegale Wertpapierausgabe durchführte.

Kristina Littman, Leiterin der Cyber-Einheit der SEC-Abteilung für Rechtsdurchsetzung

Hellerstein ordnete noch im September an, dass die SEC und Kik vor dem 20. Oktober 2020 einen gemeinsamen Urteilsvorschlag für eine einstweilige Verfügung und einen finanziellen Ausgleich vorlegen. Dieser gemeinsame Vorschlag wurde nun ausgearbeitet und ein endgültiges Urteil des Bundesbezirksgerichts gefällt.

Dabei wird Kik dazu verpflichtet, die Kommission (SEC) in den nächsten drei Jahren zu benachrichtigen, bevor sie sich an künftigen Emissionen, Angeboten, Verkäufen und Übertragungen digitaler Vermögenswerte beteiligt. Darüber hinaus wird Kik zu einer Strafe von fünf Millionen US-Dollar verordnet.

Das Urteil bedeutet einen herben Rückschlag für Kik. Die Firma möchte dennoch ihr Ziel weiter verfolgen, die meistgenutzte Kryptowährung der Welt zu kreieren.

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