Exklusiv Bundesfinanzministerium fischt bei Kryptos weiter im Trüben

Obwohl immer mehr Verdachtsmeldungen aufkommen, zeigt eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium einen erheblichen Informationsmangel bei der Erfassung und Verfolgung von Krypto-Aktivtäten auf. Die Materie “Kryptowährungen” ist für die Bundesbehörde noch immer ein Buch mit sieben Siegeln.

Moritz Draht
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Fischer angelt Fisch aus einem Eisloch

Beitragsbild: Shutterstock

Der Krypto-Markt spielt seit jeher Katz und Maus mit den Behörden. Zwar sind Kryptowährungen immer weiter in den Fokus der Politik gerückt, bislang genießt die Token-Ökonomie aber, trotz sich verschärfender Regularien, Narrenfreiheit. Das belegt eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion an das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die BTC-ECHO exklusiv vorliegt.

Kryptowährungen in der Peripherie

Kryptowährungen sind noch immer ein blinder Fleck. Das gilt nicht nur für illegale Verwendungszwecke. Selbst legitime Krypto-Investments von Fonds sind eine einzige Black Box für die Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Obwohl die Verteilung der Anlageklassen von Spezialfonds für institutionelle Investorinnen und Investoren statistisch gut erfasst ist, liegen der BaFin keine Daten über den Umfang der Anlagevehikel vor, die in Kryptowerte investiert sind. Gleiches gilt für Publikumsfonds. Die BaFin verfügt weder über genaue Informationen bezüglich der Anzahl noch über das Anlagevolumen der offenen Investmentfonds, die in “1:1-Zertifikate investieren, die die Wertentwicklung einzelner Kryptowerte oder eines Pools von Kryptowerten nachbilden”.

Im Dunkeln tappen die Behörden aber insbesondere auch, wenn es um die Verfolgung von illegalen Krypto-Transaktionen geht. Wie aus der Anfrage deutlich wird, liegen dem Bundeskriminalamt “keine statistischen Daten zum Umfang der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Kryptowährungen vor”. In Bezug auf potenzielle Gefahren verweist das BMF lediglich auf die “Erste nationale Risikoanalyse“. Der Lagebericht aus 2018/19 bewertet das von Kryptowährungen ausgehende Risiko für Deutschland noch “mit mittel-niedrig”.

Verdachtsmeldungen nehmen zu

Dass die Bewertung möglicherweise in die Jahre gekommen ist, belegt der sprunghafte Anstieg von Verdachtsmeldungen, “deren Sachverhalte Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen betreffen”. Noch 2018 lag die Zahl bei 570, 2019 waren es schon 760, bis sie in 2020 auf 2.050 gestiegen ist.

Über “den genauen Gesamtumfang der mittels Kryptowährungen begangenen Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung in Deutschland bzw. der Europäischen Union” liegen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zwar keine Informationen vor. Vor allem Ransomware-Attacken, deren Lösegeld-Forderungen immer häufiger über Kryptowährungen abgewickelt werden und im Pandemiejahr 2020 drastisch angestiegen sind, tragen jedoch zur “überdurchschnittlichen Steigerung” bei.

Beschlagnahmte Kryptowährungen: Eine einzige Dunkelziffer

Auch über die Höhe der im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konfiszierten Kryptowährungen liegen der FIU und dem Zollkriminalamt keine Erkenntnisse vor. Was mit beschlagnahmten Kryptos passiert, ist zudem Ländersache:

Jedes Bundesland hat eine zentrale Stelle für die Verwertung von Kryptowährungen zu benennen. Der Umgang mit gesicherten Vermögenswerten ist in den Bundesländern unterschiedlich. Zum Teil werden Kryptowährungen unmittelbar nach der Sicherung im Rahmen einer Notveräußerung und in manchen Bundesländern erst im Rahmen der Strafvollstreckung nach Urteil verwertet. Bei der Verwertung werden die Kryptowerte über Handelsplattformen verkauft.

Wenig überraschend liegen dem Bundeskriminalamt auch keine genauen Kenntnisse darüber vor, “welche Kryptowährungen und Krypto-Dienstleistungsanbieter primär bei der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden”. Das liege vor allem daran, dass prinzipiell “alle Kryptowährungen und alle Krypto-Dienstleistungsanbieter zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden können”.

Dringender Nachholbedarf

Der eklatante Informationsrückstand ist aber nicht nur dem mangelnden Einsatz technischer, sondern auch personeller Ressourcen geschuldet. Laut Anfrage beschäftigen sich “derzeit rund 23,5 Vollzeitäquivalente mit Kryptowerten”. Diese sind “auf über 35 Organisationseinheiten aus allen Geschäftsbereichen” verteilt. Hinzu kommen 34,18 Vollzeitäquivalente, die bei der FIU eingesetzt sind.

Hier besteht noch dringender Nachholbedarf, wie Frank Schäffler, Mitglied des Deutschen Bundestags für die FDP-Fraktion, gegenüber BTC-ECHO bestätigt:

 Die Bundesregierung muss den Verfolgsdruck erhöhen. Bitcoin ist nur pseudo-anonym, die Strafverfolgungsbehörden müssen versuchen, den Weg schmutziger Geschäfte nachzuverfolgen. Hierfür muss dringend Know-how aufgebaut und investiert werden.

Frank Schäffler, MdB

Der Vergleich mag zwar etwas hinken, aber allein die Blockchain-Forensiker Chainalysis beschäftigen aktuell 230 Mitarbeiter. Die BaFin plane jedoch, im kommenden Jahr einen “Aufsichtsschwerpunkt zum Thema „Kryptowerte“ zu setzen”.

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