Gesetzentwurf Blockchain Bundesverband hält Krypto-Gesetzentwurf für ausbaufähig

Den Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere kommentierte der Blockchain Bundesverband in Berlin nun ausführlich.

Alexander Leyde
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Baustelle mit Kran im Hintergrund

Beitragsbild: Shutterstock

Der Blockchain Bundesverband (Bundesblock) gab am 14. September seine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung im August veröffentlichten Gesetzentwurf ab. Der Referentenentwurf soll zur Regulierung digitaler Wertpapiere beitragen, mit dem sich Deutschland weit vorne im Feld der Verrechtlichung positionierte. In einem ersten Kommentar hatte der Bundesblock der Bundesregierung zu diesem Schritt gratuliert.

Bezogen auf den Gesetzentwurf kommt der Blockchain Bundesverband auf sieben Punkte, die seiner Meinung nach mehr oder weniger stark verbessert oder überarbeitet werden müssen.

Regulierung darf Blockchain-Innovation nicht beschneiden

Der Bundesblock hält den Regulierungsvorstoß in Teilen für zu restriktiv. Start-ups – die nach Meinung des Verbands den Krypto-Markt entwickeln, prägen und vorantreiben – hätten es zu schwer, Krypto-Anleihen zu begeben. So müssten die finanziellen Anforderungen müssten dafür gesenkt werden. Insgesamt solle deshalb eine Lösung nach investitionsrechtlichem Vorbild Ziel der Sache sein: Der Gesetzentwurf würde dann die Innovationskraft von Start-ups und als Folge die des Markts nicht beschneiden. Gleichzeitig solle man mit Übergangsfristen arbeiten. Ähnlich argumentiert der Digitalverband Bitkom in seiner Replik auf den Gesetzesvorstoß.

Gesetzentwurf muss Marktlandschaft gerecht werden

Der Bundesblock schlägt außerdem die Bildung von Konsortien für Registerführer vor. Mehrere Unternehmen könnten Kompetenzen und finanzielle Mittel binden, wenn die Regierung diese Idee in den Gesetzentwurf aufnehmen sollte. Besonders für Start-ups würde dies eine effektive Methode darstellen, um Kosten stark zu senken und damit Hürden zu überwinden.

Zudem schöpfe der Gesetzentwurf das Potenzial der Blockchain-Technologie nicht voll aus. Auch dieses Argument teilen sich die beiden deutschen Verbände. Know-Your-Customer-Daten sollten etwa nach Ansicht des Bundesblocks im gesamten Staatsgebiet genutzt werden, sobald sie der Anleger einmal eingespeichert hat. Er würde die Souveränität über seine Daten aber immer behalten. Der Know-Your-Customer-Prozess (KYC) dient Unternehmen dazu, die Identität eines Kunden vor einer möglichen Geschäftsbeziehung zu prüfen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss außerdem ihre technische Kompetenz ausbauen und Mindeststandards für die Technologie-Anwendung entwickeln. Der Blockchain Bundesverband spricht der Behörde nicht ihren Sachverstand ab – eine Nachbesserung auf diesen Gebieten würde allerdings für nachhaltige Marktstabilität und Vertrauen bei Investoren und Anbietern sorgen.

Wichtig seien etwa der Ausbau von Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Aktualisierungsarbeiten und Reparaturen bei den Krypto-Wertpapierregistern. Der Blockchain Bundesverband geht von einigen Insolvenzanmeldungen aus; die Verwaltung der Register ist in solchen Momenten besonders wichtig. Die Register von Start-ups müsste die BaFin dann entweder abwickeln, mit anderen zusammenführen oder auf ein anderes übertragen. Eine entsprechende Regelung im Gesetzentwurf wäre daher hilfreich.

Eine zivilrechtliche Zäsur in Deutschland

Da der Gesetzentwurf nur das Zivilrecht berührt, hat die EU dafür keine Regelungskompetenz. Trotzdem ist es wichtig, dass man nicht an anderen Stellen EU-Kompetenzen widerspricht oder Gesetze unnötig verschärft (etwa im Handel). Ein Deutschland ausbremsender und überregulierter Markt wäre die Folge.

Der Verband forderte außerdem genau wie Bitkom die Aufnahme von Aktien und Investmentfondsanteile in den Gesetzentwurf. Die Wettbewerbsfähigkeit müsse man nämlich wiederherstellen: Ein Fingerzeig auf die langsame Entwicklung in der Auseinandersetzung mit der Blockchain-Technologie in der Bundesrepublik.

Zuletzt nannte auch dieser Verband die Definition nicht-körperlicher Werte als Sache eine Zäsur im deutschen Zivilrecht. Digitale Werte und damit Krypto-Wertpapiere fallen nun auch unter diesen Begriff, was „uneingeschränkt zu begrüßen“ sei. Allerdings folgen darauf nun dogmatische Fragen, die der Gesetzentwurf beantwortet müsse. Ansonsten würden folgende Zivilprozesse nicht effizient zu klären sein.

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