Debatte um Bitcoin-Verbot Finaler Entwurf zu MiCA-Richtlinien eingereicht – Abstimmung am 14. März

Mögliche Änderungen der “Markets in Crpto-Assets” (MiCA) Richtlinien sorgten für Diskussionen um ein Bitcoin-Verbot. Ausschussvorsitzender Stefan Berger hat den finalen Antrag nun zur Abstimmung eingereicht.

Phillip Horch
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Eu Parlament Bitcoin-Verbot MiCA

Beitragsbild: Shutterstock

Kommt das EU-Bitcoin-Verbot, oder können Anleger:innen aufatmen? Eine mögliche Änderung der EU-MiCA-Richtlinien hatte in den vergangenen Wochen zu Kopfschütteln, Aufregung und Verwirrung im Krypto-Space gesorgt.

So erreichte BTC-ECHO am 23. Februar die Nachricht, dass die Möglichkeit diskutiert werden sollte, dass Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab 1. Januar 2025 keine Dienstleistungen mehr erbringen dürften, sofern die Vermögenswerte nicht auf nachhaltigen Konsensmechanismen beruhten.

EU-Bitcoin-Verbot laut Berger Fehlinterpretation

Im Wortlaut hieß es dazu: “Insbesondere dürfen sie [Krypto-Dienstleister] den Kauf oder Handel mit solchen Krypto-Vermögenswerten nicht erleichtern und keine Verwahrungsdienste für solche Krypto-Vermögenswerte anbieten”. Auf den ersten Blick scheint es für diese Worte nur eine Interpretation zu geben. Krypto-Dienstleister dürfen Proof-of-Work-Kryptowährungen, zu denen auch Bitcoin gehört, nicht mehr verkaufen. Doch dann wendete sich das Blatt.

Nachdem BTC-ECHO berichtet und andere Medien die Nachricht aufgegriffen hatten, berichtigte Stefan Berger (CDU) die Interpretation des Antrags auf Twitter. Als Vorsitzender des EU-Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) trägt er maßgeblich Verantwortung für die Gestaltung der MiCA-Richtlinie zur Kryptoregulierung.

Berger wies via Twitter darauf hin, dass “einzelne Passagen des Berichtsentwurfs missverständlich interpretiert und als POW-Verbot aufgefasst werden können”. Es handele sich damit nicht um einen Vorstoß für ein mögliches Bitcoin-Verbot.

Endgültiger MiCA-Entwurf eingereicht

Nun hat Stefan Berger am 07. März auf Twitter berichtet, den Antrag final eingereicht zu haben. Interpretiert man seine Tweets richtig, kann man ein Bitcoin- und POW-Verbot nun ausschließen.

So geht es zunächst darum, Kryptowährungen in die Nachhaltigkeitsdiskussionen der EU zu bringen. Die EU soll Kryptowährungen in ihre Taxonomie aufnehmen.

Bei der EU-Taxonomie, in die Bitcoin seinen Weg finden soll, handelt es sich zunächst um ein Regelwerk für nachhaltiges Wirtschaften. Erst kürzlich sorgten die EU-Regelungen für Taxonomie bei Beobachter:innen für tiefes Stirnrunzeln, als Kern- und Gasenergie als nachhaltig eingestuft worden sind.

Was bedeutet der Antrag für Bitcoin und den Krypto-Space?

Ein (ohnehin schwer umsetzbares) Bitcoin-Verbot ist damit vorerst erledigt. Vielmehr dürfen Nutzer:innen mit Regulierungsvorstößen rechnen. Berger wünscht sich, wie man seinen weiteren Tweets entnehmen kann, mehr Klarheit in Bezug auf den Energieverbrauch von Krypto-Assets. Für den Antrag, über den die Mitglieder am 14. März abstimmen sollen, wünscht sich Berger indes Unterstützung. Schließlich sei “[s]tarker Rückhalt […] ein starkes Signal des EU-Parlaments für einen technologieneutralen & innovationsfreundlichen Finanzsektor.” Gegenüber BTC-ECHO ließ er mitteilen:

Mit der MiCA kann die Europäische Union weltweite Maßstäbe setzen. Mit der MiCA entsteht eine Crypto-Regulierung, die Vorreiter ist bei Innovationsfähigkeit, Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und der Schaffung verlässlicher Aufsichtsstrukturen im Bereich der Crypto-Assets.

Stefan Berger
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