Wer seit einigen Jahren Bitcoin oder Ether kauft, per Sparplan oder spontan im Kursrutsch, kennt die Historie seines Bestands irgendwann nicht mehr auswendig. Wann war der erste Kauf? Welche Tranchen haben die Zwölfmonatsmarke überschritten, welche nicht? Lange konnte man diese Fragen auf die Jahresablage verschieben. Seit die Bundesregierung plant, die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen zu streichen, hängt an der Antwort unter Umständen ein hoher Betrag.
Drei Szenarien, kein Gesetz
Zunächst zur Rechtslage: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen bleiben steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Das gilt aktuell noch. Die diskutierte Abschaffung ist ein politisches Vorhaben, kein Gesetz. Bis zu einem möglichen Inkrafttreten müssten mehrere parlamentarische Hürden genommen werden. Drei Ausgänge sind denkbar: Die Frist bleibt. Sie fällt, aber Altbestände genießen Bestandsschutz. Oder sie fällt ohne Übergangsregel.
Je nach Ausgestaltung stünden auch nicht alle Anleger schlechter da. Ein pauschaler Steuersatz statt des persönlichen Einkommensteuersatzes oder erweiterte Verlustverrechnung könnten einzelne Konstellationen entlasten. Anleger mit hohem Grenzsteuersatz etwa, die häufig innerhalb der Jahresfrist handeln, zahlen heute mehr, als sie unter einem Abgeltungsmodell müssten.
Was das für den Einzelfall bedeutet, gehört in die Hände von Steuerprofis. In allen drei Szenarien hilft allerdings eine lückenlose Dokumentation der eigenen Käufe. Muss die Historie erst aus alten Kontoauszügen rekonstruiert werden, kostet das Zeit und womöglich Geld.
Das Ende der Excel-Tabelle
Die Krypto-Trading-Plattform BISON der Boerse Stuttgart Group hat darauf reagiert und einen Haltefrist-Tracker in ihre App integriert. Nutzer mit hinterlegter deutscher Steueridentifikationsnummer sehen direkt im Portfolio, welche Bestände länger als ein Jahr gehalten wurden und welche die Marke noch nicht erreicht haben. Dazu weist die Funktion den rechnerischen Gewinn oder Verlust je Bestand auf Basis des aktuellen Marktwerts aus. Das manuelle Nachrechnen entfällt, ebenso die selbstgebaute Tabelle mit exportierten Transaktionsdaten, bislang für viele Anleger der übliche Weg, um Haltedauern zu prüfen.
“Krypto-Bestände setzen sich häufig aus vielen Käufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zusammen. Diese Historie manuell nachzuvollziehen, ist entsprechend aufwendig”, sagt Dr. Ulli Spankowski, CEO und Co-Founder von BISON. “Der Haltefrist-Tracker übersetzt komplexe Transaktionsdaten in eine verständliche Übersicht.”
Zur politischen Debatte positioniert sich Spankowski deutlich: “Ein gutes Steuersystem für digitale Vermögenswerte muss Steuerehrlichkeit ermöglichen und Missbrauch verhindern. Es darf langfristiges Investieren aber nicht unnötig benachteiligen. Die einjährige Haltefrist erfüllt dabei eine wichtige Funktion, weil sie zwischen kurzfristigem Trading und langfristigem Vermögensaufbau unterscheidet.”
Gute Daten gewinnen immer
Nützlich ist die Übersicht unabhängig davon, wie die Debatte ausgeht. Bleibt die Haltefrist, sehen Anleger sofort, welche Bestände sie bereits erfüllt haben. Kommt eine Neuregelung mit Bestandsschutz, zählt der Nachweis, wann was angeschafft wurde. Und fällt die Frist ersatzlos, bilden dokumentierte Anschaffungskosten und Verkaufszeitpunkte die Grundlage für Verlustverrechnung und Steuererklärung. Auf den Ausgang der politischen Diskussion haben Anleger keinen Einfluss, wohl aber auf den Zustand ihrer Unterlagen.
Eine Einschränkung nennt BISON selbst: Der Haltefrist-Tracker ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Er macht transparent, was im eigenen Depot liegt und wie lange schon. Welche Entscheidungen daraus folgen, sollten Anleger mit ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater klären.
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Hinter dem Angebot steht die Boerse Stuttgart Group, eine der größten Börsengruppen Europas mit mehr als 160 Jahren Erfahrung. BISON ist vollständig reguliert, hat seinen Hauptsitz in Stuttgart und zählt über eine Million Nutzer. Gehandelt werden können mehr als 70 Kryptowährungen (jetzt 8 neue Coins handelbar!) sowie über 2.500 Aktien und ETFs – gebührenfrei, es fällt lediglich ein marktüblicher Spread an. Zum Ausprobieren gibt es zudem einen Demo-Modus.
Ob und wann der Gesetzgeber die Haltefrist tatsächlich kippt, entscheidet sich frühestens in einigen Monaten. Wer bis dahin weiß, was seit wann in seinem Depot liegt, kann die Debatte deutlich gelassener verfolgen.
