Bitcoin-Automaten in Deutschland: Legal oder nicht?

In München steht ein Bitcoin-Automat. Und das, obwohl ein Großteil der Community bisher davon ausging, dass das nicht erlaubt ist. Zeit, einen Blick auf den rechtlichen Status von Kryptowährungen zu werfen.

Phillip Horch
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Ist Bitcoin-Handel legal? Zwar ist die Kryptowährung und der Handel damit nicht per se illegal – eine große Unsicherheit im Umgang besteht dennoch. Ebendiese Unsicherheit ist es, die viele Unternehmer und Dienstleister nach wie vor bremst. Bitwala stellte erst vergangene Woche einen Bitcoin-Automaten vor dem Brandenburger Tor auf, um auf diese Unsicherheit aufmerksam zu machen. Out of Order hieß es dahingehend – aufgrund des (mangelnden) rechtlichen Status der Kryptowährung sei es nicht möglich, die Automaten aufzustellen.

In ein ähnliches Horn blies Neufund: In einem offenen Brief forderte das Blockchain-Start-up die Bundesregierung dazu auf, endlich Ordnung ins regulatorische Krypto-Chaos zu bringen.

Und doch steht in München ein Bitcoin-Automat in einer Spielhalle. Ist das nun legal oder nicht?

Wir erinnern uns: Das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil erklärt, dass die bisherige Einstufung von Bitcoin als Recheneinheit durch die BaFin nicht rechtens sei, die Behörde habe damit ihre Zuständigkeiten überschritten. Damit erklärte das Kammergericht auch, dass der Angeklagte Bitcoin-Börsen-Betreiber zu Unrecht verurteilt wurde und Bitcoin-Handel in seinem Fall legal sei. Doch hat das Urteil damit Allgemeingültigkeit? Mitnichten.

Ist Bitcoin-Handel legal?

Das Urteil des Kammergerichtes wirft nun vor allem Fragen nach der Zuständigkeit der Behörden auf. Wer hat nun Recht? Und wer darf darüber entscheiden, wie Kryptowährungen in Deutschland rechtlich einzuordnen sind? Benjamin Kirschbaum von der Anwaltskanzlei Winheller dazu gegenüber BTC-ECHO:

Hier muss man aufpassen. Das Kammergericht hat ein Urteil in einem Strafverfahren gefällt, in dem ein strenger Gesetzesvorbehalt gilt. Die BaFin als Verwaltungsbehörde ist an das Urteil nicht gebunden und kann – und vermutlich wird sie auch – weiterhin auf ihrer Ansicht beharren, dass Bitcoin und vergleichbare Kryptowährungen Rechnungseinheiten sind und damit z. B. Bitcoin-Automaten weiterhin erlaubnispflichtig sind. Sie kann weiterhin die Einstellung solcher Tätigkeiten anordnen und mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzen.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Das letzte Wort ist in der Causa Bitcoin-Automaten also noch nicht gesprochen. Das aktuelle Urteil des Berliner Kammergerichtes hat lediglich in Berlin Gültigkeit und auch dort nur mit Einschränkungen. Die BaFin muss sich nicht an das Urteil des Kammergerichtes halten. Eine parallele Instanz, um Entscheidungen zu treffen, wäre Kirschbaum zu Folge das Verwaltungsgericht:

Hiergegen muss man sich dann gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgericht zu Wehr setzen. Die Verwaltungsgerichte können jedoch zu einer ganz anderen Einschätzung als das Kammergericht kommen. Das gilt übrigens auch für alle Oberlandesgerichte außerhalb von Berlin, die ihrerseits zu dem Schluss kommen können, dass Bitcoin durchaus Rechnungseinheiten darstellen und der gewerbliche Handel ohne Erlaubnis eine Straftat ist.

Wer ist nun zuständig?

Bitcoin-Automaten und Kryptowährungen bewegen sich also nach wie vor in einem rechtlichen Schwebezustand. Bis auf Weiteres bleibt nun abzuwarten, wie sich die Behörden im Weiteren äußern werden:

Klarheit in Strafsachen kann nur eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bringen. Für den Verwaltungsrechtsweg wäre letztinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Sollten die beiden Gerichte unterschiedlicher Ansicht sein, müsste eventuell sogar der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zusammenkommen. Schöner wäre natürlich, wenn der Gesetzgeber aktiv wird und eine gesetzliche Klarstellung, am besten in Absprache mit den europäischen Partnern, erlässt,

meint Benjamin Kirschbaum von der Kanzlei Winheller.

Eine Regulierung auf europäischer Ebene wäre also denkbar. Wie dem auch sei: Um die nächste technologische Revolution nicht zu verschlafen, sollte sich die Bundesregierung in jedem Fall zügig um eine Entscheidung bemühen.

BTC-ECHO

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