Gründung vereinfacht Amazing Blocks gelingt Crowdfunding-Meilenstein mit Ethereum

Unternehmensgründungen sind mit vielen bürokratischen Hürden verbunden. Ein Startup aus Liechtenstein will Abhilfe schaffen und macht selber vor, wie Funding komplett auf Krypto-Ebene funktioniert.

Christian Stede
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Ethereum Münzen liegen in einer Briefbörse auf einem Holztisch

Beitragsbild: Shutterstock

Mittels Initial Coin Offerings (ICOs) ist es bereits seit längerem möglich, Token für Projekte im Blockchain-Ökosystem via Crowdfunding zu erwerben. Nun gibt es jedoch erstmals ein Crowdfunding-Projekt aus Liechtenstein, das komplett über die Einlage in einer Kryptowährung, in diesem Falle Ethereum (ETH), erfolgt ist. 

Gegründet wurde Amazing Blocks. Ein Fintech-Startup, das es mittels SaaS seinen Kunden ermöglicht, Aktien liechtensteinischer Unternehmen zu tokenisieren. Eine Gesellschaft kann somit über die Software von Amazing Blocks aus der Ferne gegründet und verwaltet werden. Ihr Kapital basiert einzig auf tokenisierten digitalen Aktien. Sie kann für Blockchain-Startups und als Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) für jedes tokenisierte Asset dienen. Wie aus der aktuellen Pressemeldung von Amazing Blocks hervorgeht, war für die Sacheinlage noch nicht einmal ein Bankkonto notwendig. Der Handelsregisterauszug führt die „Sacheinlage in Form eines Hardware Wallet mit der Handelsbezeichnung Ledger Nano X, welches 261,00 Ether (Kryptowährung) beinhaltet“, auf. 

Startup macht sich neue Gesetzgebung zunutze

Amazing Blocks macht sich mit der Gründung und seinem Geschäftsmodell eine neue Gesetzgebung in Liechtenstein zunutze. Seit Januar 2020 gibt es dort nämlich ein neues Tokenisierungs-Gesetz. Vorher war es nötig, für die Gründung einer Gesellschaft in Liechtenstein bei einer Aktiengesellschaft (AG) eine Bareinlage zu erbringen. Diese musste mindestens 50.000 Schweizer Franken (CHF) betragen. Viele andere bürokratische Hürden mussten die Gründer zusätzlich dazu auch noch nehmen. Nun sind die Prozesse, wie Amazing Blocks-CEO Sofia Balogianni betont, deutlich vereinfacht:

Der Prozess der Firmengründung sollte nicht von einzelnen Einheiten wie etwa einer Bank abhängen. Bei der Gründung eines Startup-Unternehmens geht es darum, Zeit und Geld zu sparen. Das ist etwas, das wir erreichen wollen, indem wir die ersten sind, die Krypto-Aktiva als erste Sacheinlage verwenden.

Die Einlage, die in diesem Fall als Ethereum-Zahlung erfolgt ist, muss aber natürlich nach wie vor umgerechnet die Grenze von 50.000 CHF überschreiten. Das bedeutete für die Gründer schon ein gewisses Risiko, wie sie in ihrer Mitteilung selber zugeben. Wäre der ETH-Kurs dermaßen gesunken, dass die Einlagen weniger als 50.000 CHF betragen hätten, wäre die Eintragung ins Handelsregister womöglich nicht erfolgt. Als Referenzgeber für den Wechselkurs gilt im Falle von Liechtenstein die Schweizer Steuerbehörde. Als Beweis für die erbrachte Einlage musste Amazing Blocks der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer (LIHK) ein spezielles non-cash contribuition agreement vorlegen.

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