Gastbeitrag Dezentrale autonome Organisationen als krisensichere Unternehmensform der Zukunft

Die aktuelle Corona-Krise zwingt die meisten Unternehmen, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Die derzeitig vorherrschende Unternehmensstruktur ist schwerfällig und oftmals abhängig von der Präsenz der Mitarbeiter vor Ort. Dabei stehen durch die technische Entwicklung der letzten Jahre moderne Unternehmenskonzepte zur Verfügung, von denen die dezentrale autonome Organisation (DAO) am krisenfestesten erscheint.

Biyan Mienert
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Beitragsbild: Shutterstock

Ein Gastbeitrag von Biyan Mienert

Grundsätzlich werden DAOs nach den Regeln betrieben, die durch Smart Contracts festgelegt worden sind. Sie nutzen dafür die dezentrale und transparente Natur der Blockchain, um zu funktionieren. Änderungen der Governance-Regeln werden durch den Konsens von den Beteiligten erreicht, nicht durch Entscheidungen einer Person oder einer kleinen Gruppe, die einflussreiche Autorität ausübt.

Je nach Autonomie werden die Entscheidungen automatisch oder durch die Stimmen der Token-Inhaber getroffen. Es existieren keine Verwaltungsräte, Geschäftsführer und Managementteams. Dabei sind die Beteiligten an der DAO regelmäßig weltweit verteilt und interagieren nur digital. Sämtliche Transaktionen werden transparent und unveränderlich auf der Blockchain festgehalten.

Während insbesondere in Krisenzeiten Korruption und Eigeninteressen menschliche Entscheidungsträger in herkömmlichen Organisationen negativ beeinflussen, können DAOs mit ihrer transparenten und dezentralen Struktur diesem Missbrauchspotenzial entgegenwirken. Sie versprechen somit effizientere und widerstandsfähigere Organisationen. Die Ausgestaltung von DAOs im Innenverhältnis kann verschiedene Facetten aufweisen.

Technische Verfahrensweise

Der Programmcode der DAO wird regelmäßig auf der Ethereum Blockchain ausgeführt und die DAO somit aktiviert.

Das Governance-Protokoll, das in den Smart Contract einer einfachen DAO eingebettet ist, kann nach Belieben programmiert werden. Ein simples Konzept ist ein vorschlagsbasiertes Governance-System mit einer Ja/Nein-Mehrheit bei Vorschlägen, die für die Genehmigung und Ausführung erforderlich sind. Beide Handlungen schmelzen bei DAOs zu einer einzigen Handlung zusammen. Die Stimmen könnten beispielsweise je nach Reputationswert des Wählers gewichtet werden. Dies könnte dann visualisiert so aussehen:

Der DAO-Grundtyp

Die festen Kugeln repräsentieren Akteure innerhalb der Organisation. Ihre Entfernung vom Zentrum spiegelt ihren Einfluss oder ihren Ruf wider (je näher sie sind, desto mehr Einfluss haben sie); und ihre Größe spiegelt ihren ursprünglichen Token-Besitz wider (je größer die Kugel, desto mehr Token der Gesellschaft halten sie).

Ein Teilnehmer schlägt vor, 10 ETH dem Teilnehmer X für eine Problemlösung, beispielsweise einen Bug Fix zuzuweisen. Die Teilnehmer der Organisation stimmen ab, wobei ihre Stimme nach ihrem Ruf gewichtet sind, und sobald die Mehrheit der Reputationshalter dem Vorschlag zustimmt, führt ein Smart Contract automatisch die vorgeschlagene Token-Zuteilung durch.

Rechtliche Einordnung

Die Entscheidungsfindung der DAO erfolgt in der Regel durch verschiedene Abstimmungssysteme. Nach geltendem Recht werden die meisten DAOs wohl als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einzuordnen sein, sodass sich die Rechtsfragen der Geschäftsführung und Vertretung nach den Paragraphen 709-715 BGB richten. Danach sieht das Gesetz Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und Gesamtvertretungsmacht aller Gesellschafter vor. Ganz dem Grundkonzept einer DAO entsprechend sind dann alle Gesellschafter einer DAO zur Geschäftsführung berufen. Gibt es keine Reglung im Gesellschaftsvertag, ist im Zweifel die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter also aller Beteiligten an einer DAO erforderlich.

Angesichts der Tatsache, dass dies im Hinblick auf die Masse der Gesellschafter von DAOs praktisch kaum Beschlüsse ermöglichen wird, ist zu erwarten, dass im White Paper oder ähnlichem eine Stimmenmehrheit festgelegt sein wird, was der Festschreibung im Gesellschaftsvertrag entspricht. Somit ist festzuhalten, dass die Geschäftsführung der DAO insbesondere in Form der Abstimmung durch die Gesellschafterversammlung erfolgt.

Dabei wird die Geschäftsführung nicht für jeden Mitgesellschafter persönlich ausgeübt, sondern für alle Gesellschafter der DAO in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Das heißt, Rechte und Pflichten aus der Geschäftsführung betreffen das Gesamthandsvermögen. Die Ausführung der Entscheidungen der Gesellschafter durch Smart Contracts oder Algorithmen steht dem grundsätzlich nicht entgegen, sondern diese können als Werkzeug zur Beschlussdurchführung verwendet werden.

Die Willenserklärung hat dann ihren Ursprung in der Abstimmung der Gesellschafter und wird durch den Algorithmus der DAO übermittelt. In der Folge wird durch diese Willenserklärung nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts regelmäßig die zugrunde liegende GbR oder OHG berechtigt sowie verpflichtet.

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