ATM-Aus in Deutschland Das jähe Ende der Bitcoin-Automaten-Ära

Die BaFin greift durch: Sämtliche Bitcoin-Automaten des Betreibers von Shitcoins.club werden versiegelt.

Moritz Draht
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Bitcoin ATM

Beitragsbild: Shutterstock

Bitcoin und Deutschland kommen nicht so recht auf einen grünen Zweig. Während die Regierung mit dem Kryptoverwahrgesetz Fakten für Dienstleister geschaffen hat, tun sich die Gesetzgeber weiterhin mit der Bitcoin-Präsenz im öffentlichen Raum schwer. Allen voran die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) scheint einen Narren an Bitcoin-Ausgabestellen gefressen zu haben. Jetzt fallen sämtliche Bitcoin-ATMs des Betreibers Shitcoins.club der Regulatorik zum Opfer.

Behörden rätseln über Bitcoin

Bitcoin-Automaten schwebten hierzulande schon immer in einem regulatorisch luftleeren Raum. 2011 hatte die BaFin in einem Merkblatt Bitcoin noch als Komplementärwährung definiert und damit diesen unsicheren Status bekräftigt. Eine legale Ausgabe von Komplementärwährungen ist per Gesetz nicht eindeutig geregelt und liegt letztlich im Ermessen der Behörden.

Während die „Ausgabe von Regionalgeld-Gutscheinen als nicht strafbar eingeschätzt“ wird, wird gemäß Bundesbankengesetz „mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft, wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) ausgibt oder zu Zahlungen verwendet“, so ein Schreiben des Bundestags.

Mit anderen Worten: Die Ausgabe von Bitcoin als Komplementärwährung fiel in die Kategorie illegal, oder genauer: halblegal. Denn das Kammergericht Berlin hat das Verbot 2018 zunächst gekippt. Die BaFin überschreite ihre Kompetenzen bei der regulatorischen Festlegung von Bitcoin, hieß es im Urteilsspruch. Seit Jahresbeginn hat die BaFin aber wieder bei der Zuständigkeit für die Erteilung entsprechender Lizenzen die Hosen an und machte von dem Recht schnell Gebrauch.

Das endgültige Aus

Im März zog die Behörde dem ATM-Betreiber und Geschäftsführer von Shitcoins.club kurzerhand den Boden unter den Füßen weg. Vonseiten der BaFin hieß es:

Die BaFin hat gegenüber […] dem Geschäftsführer der KKT UG aus Berlin mit Bescheid vom 26. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Herr XY betreibt als Geschäftsführer der KKT UG die Seite www.shitcoins.club und stellt im gesamten Bundesgebiet Automaten auf, an denen Kryptowährungen gegen Geld erworben oder veräußert werden können. Darüber hinaus bietet das Unternehmen sog. „face to face“-Transaktionen mit der Möglichkeit des Erwerbs von Kryptowährungen.

Damit betreibt Herr XY als Mitglied des Organs der KKT UG gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Er handelt daher unerlaubt.

[Anm.d.Red.: Name des Betreibers wurde geschwärzt.]

Betroffen waren 24 Standorte, knapp die Hälfte aller in Deutschland gemeldeten Bitcoin-Automaten. Zum Verhängnis wurde dem Betreiber das neue Kryptoverwahrgesetz. Kraft Gesetzes wird für gewerbsmäßige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Inland eine Lizenz benötigt. Diese erhielt der ATM-Betreiber nicht.

Rund vier Monate ließ der Betreiber die Automaten noch laufen, aber seit gestern ist Schluss. Die BaFin hat begonnen, die ATMs abzuschalten und zu versiegeln. Lässt man sich die Lokalisierung der Geldautomaten auf der Homepage von Shitcoins.club anzeigen, erscheint lediglich der Hinweis: Dienst nicht verfügbar.

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