Bitcoin-Regulierung: Schweizer Finma veröffentlicht Richtlinien

Bitcoin, Kryptowährungen und die Blockchain-Technologie werden nicht selten mit Geldwäsche in Verbindung gebracht. Nun veröffentlicht die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma eine Aufsichtsmitteilung zum Thema. Hier erklärt sie, wie sie die geltenden Schweizer Geldwäschereivorschriften bei Finanzdienstleistern im Blockchain-Bereich anwendet.

Phillip Horch
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Bitcoin-Regulierung Finma Schweiz

Beitragsbild: Shutterstock

Die Bitcoin-Regulierung in der Schweiz nimmt Konturen an. So erklärt die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma in einer offiziellen Mitteilung, wie sie Geldwäscherichtlinien und die Blockchain-Industrie vereinbaren will. Darin heißt es:

Sie [die Finma] wendet die geltenden finanzmarktrechtlichen Bestimmungen unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie an. Blockchainbasierte Geschäftsmodelle dürfen aber nicht den bewährten regulatorischen Rahmen umgehen. Dies gilt insbesondere bei der Anwendung der Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Blockchain-Bereich, wo die Anonymität erhöhte Risiken mit sich bringt.

Soweit also vorerst nichts Neues: Auch die Bitcoin-Industrie muss sich an die geltenden Gesetze halten. Ferner will sich auch die Schweiz künftig an die Bitcoin-Regulierungsvorschläge der Financial Task Action Force (FATF) halten:

Bei Transfers von Token müssen, mit der Ausnahme von Transfers von und zu nicht unterstellten Wallets, wie bei einer herkömmlichen Banküberweisung Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten übermittelt werden. Denn nur so kann beispielsweise der empfangende Finanzintermediär den Namen des Absenders gegen Sanktionslisten oder die Korrektheit der Angaben zum Begünstigten prüfen.

Geldwäschegesetze gelten auch bei Bitcoin & Co.

Vonseiten der Finma heißt es weiter, dass man auch die Gesetze zur Geldwäsche bei Bitcoin & Co. und im Blockchain-Sektor anwenden will:

Die Finma hat das Geldwäschereigesetz bereits seit dem Aufkommen von Blockchain-Finanzdienstleistungen konsequent auf diese angewandt. In ihrer heute veröffentlichten Aufsichtsmitteilung informiert die Finma über diese technologieneutrale Anwendung der aktuellen regulatorischen Anforderungen für den Zahlungsverkehr auf der Blockchain. So dürfen die von der Finma beaufsichtigten Institute Kryptowährungen oder andere Token grundsätzlich nur an externe Wallets ihrer eigenen, bereits identifizierten Kunden schicken und auch nur von solchen Kryptowährungen oder Token entgegennehmen.

Anders gesagt: Man darf seine Bitcoin & Co. auf Wallets schicken, allerdings nur, wenn man sie den jeweiligen Kunden zuordnen kann. Ferner heißt es:

Finma-Beaufsichtigte dürfen keine Token von Kunden von anderen Instituten empfangen oder zu Kunden von anderen Instituten senden. Dies gilt solange, als im entsprechenden Zahlungssystem keine Angaben zum Absender oder Empfänger verlässlich übermittelt werden können. Diese etablierte Praxis gilt anders als der FATF-Standard ausnahmslos und ist somit eine der strengsten weltweit.

Neue Blockchain-Finanzdienstleister in der Schweiz

Schließlich teilt die Finma mit, dass sie kürzlich zwei Blockchain-Finanzdienstleistern aus dem Bitcoin-Ökosystem je eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung erteilt. Dabei handelt es sich um die Seba Crypto AG aus Zug und die Sygnum AG aus Zürich. Beide werden, so die Finma weiter, Dienstleistungen für institutionelle und professionelle Kunden anbieten. Bei der Aufsicht über jene neuen Blockchain-Unternehmen will die Behörde die erläuterten Grundlagen zur Bitcoin-Regulierung walten lassen.

Dr. Arthur Vayloyan, CEO von Bitcoin Suisse, kommentiert:

„Wir gratulieren SEBA und Sygnum zu diesem wichtigen Schritt und würdigen den enormen Aufwand, der beim Aufbau einer Krypto-Bank nötig ist. Wir glauben, dass die hier in der «Crypto Nation Switzerland» vorhandene Erfahrung und das Fachwissen entscheidend zur Zukunft von Krypto beitragen wird. Wir freuen uns, Teil einer vielversprechenden Zukunft in diesem Bereich zu sein.“

Auch die Bitcoin Suisse hat letzten Monat bei der FINMA eine Bank- und Effektenhändlerlizenz beantragt.

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