Bitcoin-Ökosystem Schweiz: Neues Gesetz gibt mehr Sicherheit

Eine neue Gesetzesvorlage will mehr Rechtssicherheit für Blockchain-Anwendungen. Damit gibt die Schweiz den Distributed-Ledger-Technologien mehr Spielraum im Finanzsektor und positioniert sich erneut als Unterstützer seines “Krypto-Valleys”.

Anna Shemyakova
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Beitragsbild: Shutterstock

Der Schweizer Bundesrat will Blockchain-Technologien fördern und rechtlich absichern. Statt eines separaten Gesetzes – wie es etwa Liechtenstein, Malta oder Luxemburg haben – möchte die Schweiz jedoch die bestehende Gesetzgebung ausbauen. „Der Schweizer Rechtsrahmen ist bereits heute gut geeignet, um mit neuen Technologien inklusive DLT umzugehen“, heißt es in der Mitteilung vom 27. November.

Demnach wolle sich das Land als führender, innovativer und nachhaltiger Standort für FinTech- und DLT-Unternehmen etablieren – und tut es bereits. An die 800 Krypto-Unternehmen sind laut einer Studie in der Schweiz angesiedelt, über 400 davon im steuergünstigen Kanton Zug, dem gern als „Crypto-Valley“ bezeichneten Teil des Landes. Auch war es die Schweiz, die den Tech-Firmen Sygnum und Seba Crypto im August 2019 die Bankenlizenz erteilte. Daraufhin will Bitcoin Suisse folgen und beantragte bereits im Juli 2019 die entsprechende Lizenz.

Ein Blockchain-Gesetz mit mehr Freiheit

Bereits vor einem Jahr publizierte der Bundesrat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologien im Finanzsektor. Nun sollen Anpassungen im Zivil- und Finanzmarktrecht folgen.

Tokenisierung von Aktien

Der Entwurf führt neu die Rechtsfigur eines Registerwertrechts ein und bietet somit eine Rechtsgrundlage für die Tokenisierung von Vermögenswerten wie Aktien oder Schuldverschreibungen. Daraufhin kommentierte Swiss Blockchain Federation, dass “die Schweiz damit über den weltweit am weitesten entwickelten Privatrechtsrahmen für tokenbasierte Geschäftsmodelle verfügen wird.”

Eine weitere gesetzliche Klärung folgt im Konkursrecht. Die Aussonderung krypto-basierter Vermögenswerte könne im Fall eines Konkurses der Gemeinschaft zugeordnet werden. “Damit wird die im schweizerischen Recht seit langem anerkannte Möglichkeit einer Sammelverwahrung grundsätzlich anerkannt”, wie die Swiss Blockchain Federation weiter meint.

Neue Handelsplattformen und FinTech-Lizenzen

Im Finanzmarktinfrastrukturrecht entsteht eine neue Bewilligungskategorie für DLT-Plattformen, auf denen krypto-basierte Effekte gehandelt, verwahrt und übertragen werden können.

Neu zum Vorentwurf ist auch die Erstreckung einer FinTech-Lizenz. Verwahrer krypto-basierter Vermögenswerte werden demnach der staatlichen Aufsicht unterstellt. Die Gesetzesänderungen werden voraussichtlich Anfang 2020 besprochen, wenn sich das Parlament erstmals mit der Vorlage befasst.

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