Game Over Unikrn: US-Börsenaufsicht SEC legt UKG-Token still

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am ICO von Unikrn so viel zu beanstanden, dass der eSports-Anbieter eine hohe Strafe zahlen muss.

Christian Stede
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Ein Schiedsrichter zückt die rote Karte

Beitragsbild: Shutterstock

Der US-amerikanische eSports-Anbieter Unikrn hat derzeit ein Problem mit der US-Börsenaufsicht SEC. Schon im Jahr 2017 hat Unikrn seinen ICO lanciert. In einer aktuellen Pressemitteilung wirft die SEC Unikrn vor, nicht die ordnungsgemäßen Schritte durchlaufen zu haben, die bei einem Initial Coin Offering notwendig sind. Das Unikrn-Projekt namens UnikoinGold (UKG) nahm im September 2017 in Form eines ICOs Gestalt an. Die Internetseite ICObench gibt als investiertes Kapital rund 28,6 Millionen US-Dollar an. Die Mitteilung der SEC-Erklärung listet für das Projekt von Juni bis Oktober einen jedoch einen etwas höheren Betrag auf, nämlich etwa 31 Millionen US-Dollar.

Der UKG wurde laut SEC lediglich als Instrument angekündigt, mit dem man auf der Plattform von Unikrn Wetten auf bestimmte Wettkämpfe im eSports-Bereich abschließen kann. De facto sei der ICO dann aber in einer anderen Weise gestaltet worden. Er erschien eben nicht nur als Sportwette, sondern als Gewinnchance für Investoren. Dafür sei aber, so der Vorwurf der SEC, eine spezielle Lizenz erforderlich gewesen, die der Behörde nicht vorlag. „Die Anordnung der SEC stellt fest, dass Unikrn die Registrierungsbestimmungen der Bundeswertpapiergesetze verletzt hat“, so der O-Ton der Erklärung.

Unikrn zahlt Strafe und nimmt UKG vom Handelsplatz

Weiter heißt es in der SEC-MItteilung, dass Unikrn offenbar plante, den Erlös aus dem Angebot dazu zu verwenden, mehr Funktionen auf der eigenen Spielplattform zur Verfügung zu stellen. Außerdem wollte man zusätzliche Anwendungen für die UKG-Token entwickeln. Unikrn hat Investoren versprochen, dass ein sekundären Handelsmarkt für die Tokens entstehen würde. Zudem sei mit einer größeren Nachfrage nach dem UKG-Token zu rechnen, da Unikorn seine Nutzungsmöglichkeiten erhöhen wollte. Damit habe man den Investoren gewissermaßen implizit eine Wertsteigerung versprochen.

Die SEC stellt somit fest, dass Unikrn UKG als Investitionsverträge, die Wertpapiere darstellten, angeboten und verkauft hat. Es wurde jedoch versäumt, das Angebot korrekt zu registrieren oder für eine Befreiung zu beantragen.

„Unikrn erklärte sich bereit, die Kosten durch die Zahlung einer Strafe in Höhe von 6,1 Millionen Dollar zu begleichen. Das ist im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Unternehmens. Es wird nun über einen fairen Fonds an die Investoren verteilt“, so die Mitteilung der SEC.  „Unikrn stimmte auch zu, den UKG zu deaktivieren, eine Mitteilung über die Anordnung zu veröffentlichen und die Entfernung der UKG von allen Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte zu beantragen“.

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