SEC: Bitcoin-ETF von Winklevoss erneut abgelehnt

Die US-amerikanische Securites and Exchange Commission (SEC) hat einen Antrag der Winklevoss-Brüder auf Zulassung eines Bitcoin-ETF erneut abgelehnt. Damit bestätigt die Behörde ihre Entscheidung vom letzten Jahr. Doch nicht alle SEC-Mitglieder stehen hinter der Entscheidung. 

Christopher Klee
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Bereits im Oktober 2016 hat die Bats BZX Exchange bei der SEC einen Antrag auf Listung eines Bitcoin-ETF gestellt. Die SEC erteilte dem Anliegen der Investoren-Zwillinge im März des vergangenen Jahres eine Abfuhr. In ihrer Begründung führte die SEC vor allem Bedenken bezüglich Kontroll- und Überwachungsmechanismen bei relevanten Marktplätzen an. Ein weiteres Problem stellte nach Behördensicht die mangelnde Regulierung der Märkte dar.

Die Winklevoss-Brüder drängten daraufhin auf eine Revision der Entscheidung und versuchten diese per Petition zu erreichen. Die erneute Ablehnung wird durch die SEC nach wie vor mit Sicherheits- und Regulierungsbedenken bezüglich der BZX Exchange begründet:

„[…] während die BZX angibt, dass […] Transaktionen über die Bitcoin-Blockchain öffentlich einsichtig sind, identifiziert die Blockchain Parteien an einer Transaktion lediglich durch eine pseudonyme Public-Key-Adresse. Ferner wird auch nicht zwischen Bitcoin-Handelsaktivitäten und anderen Transferaktivitäten von Bitcoin (z. B. für Überweisungen, Wareneinkäufe, oder Dienstleistungen) unterschieden.“

Die Kryptobörse erfülle demnach nicht die Anforderungen der SEC in Bezug auf das Eindämmen betrügerischer Aktivitäten:

„Vielmehr missbilligt die Kommission diese vorgeschlagene Regeländerung, weil die BZX seine Verpflichtungen im Rahmen des Börsengesetzes und der Geschäftsordnung der Kommission nicht erfüllt hat, um nachzuweisen, dass ihr Antrag mit den Anforderungen des Börsengesetzes im Einklang steht; insbesondere mit der Forderung, dass ihre Regeln so gestaltet sein müssen, dass betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken verhindert werden.“

Widerstand innerhalb der SEC

Die Entscheidung der SEC ist dabei nicht einstimmig gefallen. Kommissionsmitglied Hester M. Peirce ist der Meinung, dass der Winklevoss-Antrag sehr wohl die Bedingungen des Börsengesetzes erfüllt. Sie kritisiert, dass die SEC in ihrer Begründung weniger auf das vorgeschlagene Exchange Traded Product (ETP), sondern vielmehr auf den Bitcoin-Markt allgemein eingegangen sei:

„Da sich die Missbilligungsanordnung auf den Bitcoin-Spotmarkt konzentriert, gibt sie der wichtigen Funktion, die der Börse als Selbstregulierungsorganisation (SROs) im Rahmen unseres Regulierungsrahmens zukommt, kein angemessenes Gewicht. BZX sollte und würde eine zentrale Rolle bei der Überwachung des Handels mit Aktien des Trusts spielen. Bei der Ausübung dieser Funktion würde BZX die ihr als SRO übertragenen Aufgaben wahrnehmen und der Aufsicht der Kommission unterliegen. Bei der Ausübung dieser Verantwortung hätte BZX starke regulatorische und geschäftliche Anreize, um die Integrität der Produkte zu gewährleisten, die sie für den Handel auflistet. Nichts im Protokoll deutet darauf hin, dass BZX nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, seine Pflichten gemäß dem Börsengesetz zu erfüllen.“

Kein Grund für FUD

Aus Sicht der SEC ist die Absage nachvollziehbar. Hinsichtlich der im September anstehenden Termine, bei denen es um die Zulassung weiterer ETF-Anträge geht, ist es verständlich, dass der Behörde daran gelegen ist, die Erwartungshaltung bezüglich Bitcoin-ETF kleinzuhalten. Dass der Bitcoin-Kurs etwas nachgibt, aktuell 3,9 Prozent, ist kein Weltuntergang. Nach dem Bitcoin-Kursanstieg der letzten Tage ist diese kleine Korrektur absolut im Rahmen und sollte daher nicht überbewertet werden.

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