US-Finanzaufsicht 

SEC macht ernst: Tokenisierte Aktien gelten als Wertpapiere

Blockchain soll den Aktienhandel revolutionieren – doch für die US-Börsenaufsicht zählt am Ende nicht die Technologie, sondern das Recht. Was das für die Zukunft der Tokenisierung bedeutet.

Timur Yildiz
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SEC Flagge mit Siegel der US Börsenaufsicht zur Regulierung tokenisierter Aktien

Beitragsbild: picture alliance

| Die US Börsenaufsicht SEC stellt klar, dass tokenisierte Aktien dem Wertpapierrecht unterliegen
  • Die US-Börsenaufsicht SEC hat ihre Haltung zu tokenisierten Aktien unmissverständlich klargestellt: Ob Wertpapiere auf einer Blockchain ausgegeben werden oder nicht, ändert nichts an ihrer rechtlichen Einordnung. In einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer SEC-Abteilungen heißt es, dass tokenisierte Aktien und Anleihen weiterhin vollständig unter das bestehende US-Wertpapierrecht fallen.
  • Die Behörde unterscheidet dabei klar zwischen zwei Modellen. Bei sogenannter “issuer-sponsored tokenization” geben Unternehmen ihre eigenen Aktien in tokenisierter Form aus, wobei die Blockchain lediglich als modernes Register dient. Diese Struktur kann echtes Eigentum vermitteln, unterliegt aber denselben Registrierungs-, Offenlegungs- und Berichtspflichten wie klassische Aktien.
  • Deutlich kritischer bewertet die SEC hingegen drittanbieterbasierte Modelle, bei denen Plattformen ohne Zustimmung der Emittenten Aktien tokenisieren. In vielen Fällen handle es sich dabei nicht um echtes Eigentum, sondern um synthetische Konstrukte oder Derivate, die lediglich den Kurs eines Wertpapiers abbilden. Solche Produkte können als strukturierte Wertpapiere oder sicherheitsbasierte Swaps gelten und unterliegen entsprechend strengen regulatorischen Anforderungen.
  • Auslöser der Klarstellung war unter anderem die öffentliche Distanzierung von OpenAI zu angeblichen tokenisierten Aktienangeboten auf europäischen Plattformen. Die SEC macht deutlich, dass technologische Innovation keine Abkürzung an bestehenden Marktregeln vorbei ermöglicht.
  • Gleichzeitig signalisiert die Behörde Offenheit für regulierungskonforme Tokenisierung. Blockchain-basierte Aktienstrukturen seien möglich – allerdings nur innerhalb klar definierter rechtlicher Leitplanken. Die Botschaft ist eindeutig: Tokenisierung ändert den technischen Rahmen, nicht das Gesetz.

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