Krypto-Regulierung in der EU Verbot für Self-Hosted Wallets vorerst vom Tisch

In der neuen Version des kommenden Geldwäschegesetzes der EU (TFR) ist ein Verbot zur Verwahrung der eigenen Krypto-Token gelockert worden.

Johannes Macswayed
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EU Krypto Bitcoin TFR

Beitragsbild: Shutterstock

| Bitcoin und Co. entkommen fürs Erste einer harten Regulierung von Self-Hosted Wallets
  • Berichten zufolge ist ein Verbot von Self-Hosted Wallets in der jüngsten Fassung der “Transfer-of-Funds“-Verordnung (TFR) nicht vorgesehen. Die EU-Verordnung soll Richtlinien zur Abwehr von Geldwäsche und Terrorfinanzierung im Krypto-Space umsetzen.
  • Die frühere Version hätte es ermöglicht, Krypto-Nutzern die eigene Verwahrung von Coins und Token auf Wallets zu untersagen. Vor allem im DeFi-Space sorgte dies für Empörung.
  • Die neue Fassung gibt nun explizit vor, Dienste der Selbstverwahrung nicht direkt verbieten zu wollen. Stattdessen sei die Identifikation von Wallet-Besitzern Fokus der Richtlinie.
  • Wallets, deren Besitzer nicht identifiziert werden, wären demzufolge von einem Transaktionslimit von 1.000 Euro betroffen. Anbieter müssten dann aufwendige Erfassungs- und Verifizierungsverfahren von Transaktionsdaten einführen und mit zuständigen Behörden teilen.
  • Zur Klärung stehen außerdem die Handhabung von Privatsphäre-Blockchains oder Token-Mixing-Diensten. Nach aktuellem Stand drohen diesen Diensten weiter ein Verbot in der EU.
  • Die jüngste Version der TFR ist nun zur Diskussion im Parlament offen, ehe dieses am 28. März über die Änderungen abstimmt. Im Laufe weiterer Verhandlungen zwischen Institutionen, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission sind erneute Änderungen daher möglich.
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