"Not Financial Advice" Gelten diese Emojis nun als Krypto-Anlageberatung?

Wie ein US-Bundesgericht befindet, stellen bestimmte Social-Media-Emojis ein Gewinnversprechen dar und gelten somit als Anlageempfehlung.

Johannes Macswayed
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Beitragsbild: Shutterstock

| Einem US-Bundesgericht zufolge sind manche Emojis also doch "Financial Advice".
  • Die Krypto-Regulierung nimmt nach weiteren Entwicklungen in den USA ganz neue Züge an. Demnach hat ein US-Bundesgericht in einem aktuellen Prozess bestimmte Emojis als Form der Anlageempfehlung klassifiziert.
  • Das berichtet die ehemalige SEC-Mitarbeiterin Lisa Braganca. Das Gericht warnte so vor der Verwendung dieser Emojis und den damit einhergehenden “rechtlichen Konsequenzen”, wie es heißt.
  • Die Feststellung stammt aus einer Sammelklage gegen die NFT-Entwicklungsfirma Dapper-Labs. Deren “NBA Top-Shot” NFTs seien dem Gericht des Southern District of New York zufolge möglicherweise als Wertpapiere zu betrachten.
  • In Social Media Posts werde Anlegern dabei in Form von Raketen-, Chart- oder Geldbeutel-Emojis Gewinne suggeriert, was folglich als Empfehlung zum Investment zu werten ist, so das Gericht.
  • Was genau dieses Urteil für den restlichen Krypto-Space bedeutet, bleibt abzuwarten. Im Zuge der jüngsten Regulierungswelle in den USA versuchen Behörden wie die SEC derzeit Kryptowährungen, als Wertpapiere einzustufen. So zuletzt in einer Klage gegen Terra-Gründer Do Kwon.
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