Österreich: Finanzmarktaufsichtsbehörde verbietet Geschäfte der INVIA GmbH

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) von Österreich hat es dem Wiener Unternehmen INVIA verboten, ihre Geschäfte weiter zu betreiben. INVIA hatte seinen Kunden Finanzdienstleistungen angeboten, die in Zusammenhang mit dem Minen von Kryptowährungen stehen.

Tobias Schmidt
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Wie die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurde der INVIA GmbH am Dienstag den 29. Mai die Tätigkeit untersagt. Das Geschäftsmodell des Unternehmens steht unter dem Verdacht der unerlaubten Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds (AIF). Das Geschäftsmodell von INVIA ist es, Finanzdienstleistungen anzubieten, die im Zusammenhang mit dem Mining von Kryptowährungen stehen.

Laut den Informationen in der Pressemitteilung hat man das Unternehmen dazu aufgefordert, seine Geschäfte mit sofortiger Wirkung einzustellen. Zudem bekräftigt die FMA, dass es sich bei der INVIA GmbH nicht um ein von der Behörde konzessioniertes und beaufsichtigtes Unternehmen handelt. Damit reagiert die FMA auf zahlreiche Verbraucheranfragen.

Was genau macht INVIA?

INVIA World ist ein österreichisches Unternehmen, das im Krypto-Mining-Sektor aktiv ist. Von klassischem Cloud-Mining will man sich dadurch abheben, dass der Kunde nicht selbst entscheidet, welche Kryptowährung gemint wird. Das Unternehmen übernimmt die Entscheidung und versucht, stets die in dem Moment lukrativste Kryptowährung zu schürfen. Dieses Vorgehen wird als „Active Managed Mining“ bezeichnet. Die geminten Token werden in Bitcoin oder Ether umgewandelt und an den Kunden ausgeschüttet.

Im Gegensatz zu den Anschuldigungen vonseiten der FMA behauptet INVIA, in Österreich lizensiert zu sein und sich gemäß der Statuten der europäischen Regulierung zu verhalten. Laut Pressemitteilung ist das entsprechende Verfahren jedoch noch auf dem Weg und wird in naher Zukunft auch Ergebnisse zu der Sache bringen.

Die FMA ist bereits vor geraumer Zeit auf das Geschehen in der Kryptoszene aufmerksam geworden und hat Unternehmen, die mit Kryptogeschäften zu tun haben, seitdem im Auge. Gegen Ende 2016 gab die Behörde eine Warnung vor Kryptowährungen und den mit Krypto verbandelten Geschäftsfeldern heraus.

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