Dollar bleibt dominant Zentralbank informiert – Diese Regeln für den Bitcoin-Handel gelten in El Salvador

Die Zentralbank El Salvadors hat zwei PDF-Dateien zur Bitcoin-Regulierung veröffentlicht. Das ist ihr Inhalt.

Elias H.
von Elias H.
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Die Central Reserve Bank of El Salvador (BCR) hat am 17. August 2021 zwei PDFs veröffentlicht, die die Beziehung von Bitcoin und Banken näher regeln. Erst im Jahr 2021 schrieb der kleine Staat El Salvador Geschichte, als er Bitcoin als erstes Land der Welt als gesetzliches Zahlungsmittel adelte. Danach gab es gemischte Nachrichten über diese Legalisierung. So sehen mehr als drei Viertel aller Salvadorianer Bitcoin als Zahlungsmittel kritisch.

Erste Datei – Leitlinien für die Autorisierung

Die erste Datei umfasst 9 Seiten und trägt den Namen: “Lineamientos Para la Autorización del Funcionamiento de la Plataforma de la Billetera Digital Para Bitcoin y Dólares” – “Leitlinien für die Autorisierung des Betriebs der digitalen Wallet-Plattform für Bitcoin und US-Dollar”. In der PDF-Datei geht es darum, dass Unternehmen sich bei der BCR bewerben müssen, um Kunden Wallets anzubieten. Dazu kommt, dass Firmen, die planen Bitcoin ihren Kunden zugänglich zu machen, eine Art “Bitcoin-Business-Plan” vorlegen müssen. Enthalten darin ist unter anderem eine Risikobewertung, die Information enthält, wie Kunden über die Risiken von Bitcoin belehrt werden sowie ein Beschwerdeverfahren. Die Zentralbank von El Salvador verlangt zudem, dass jede Wallet eindeutig einer juristischen Person zuzuordnen ist. Ein KYC-Prozess ist also nötig. Neben den oben genannten Punkten wird in der Datei auch ein Anti-Geldwäsche-System und die Regelung, wie Bitcoin bei der Bank selbst verwahrt werden, benannt.

Zweite Datei – Technische Standards

Die zweite PDF umfasst 25 Seiten, ist also ein wenig umfangreicher und nennt sich: “Normas Técnicas Para Facilitar la Aplicación de la Ley Bitcoin” – “Technische Standards zur Erleichterung der Anwendung des BTC-Gesetzes”. Unter anderem beschreibt sie, dass Dienstleister, die Kryptowährungen zum Handeln anbieten, Geldwäschegesetze und andere Vorschriften einhalten müssen. Des Weiteren müssen Finanzinstitute potenzielle Krypto-Käufer davor warnen, dass Bitcoin sehr volatil ist und mit dem Handel extreme Risiken verbunden sind. Wie beispielsweise der Totalverlust. Sollten Kunden ihre Zugangsdaten verlieren oder eine Transaktion zur falschen Zieladresse durchführen, dann sind ihre Coins weg und somit auch ihr Geld. Eine Rücktransaktion kann keine Bank durchführen.

Im Artikel 51 der zweiten veröffentlichten Leitlinien-Datei heißt es wie folgt.

“Anforderungen für Transaktionen mit Bitcoin:

Art. 51.- Beaufsichtigte Unternehmen müssen die folgenden Informationen aufzeichnen, aufbewahren und übermitteln, wenn sie mit Bitcoin-Transaktionen zu tun haben:

a) Name und Anschrift des Kunden des Finanzinstituts;

b) Identifizierung, dass BTC für die Transaktion verwendet wurde;

c) Die Menge an Bitcoin, die für die Transaktion verwendet wurde;

d) Der Zeitpunkt der Transaktion;

e) den geschätzten Wert der Transaktion in US-Dollar (…)

f) alle vom Kunden des Finanzinstituts erhaltenen Zahlungsanweisungen;

g) Name und Anschrift jeder Gegenpartei des Kunden des Finanzinstituts; und

h) alle anderen Informationen, die die Transaktion, die Konten und, soweit verfügbar, die Konten, und, soweit vernünftigerweise verfügbar, die beteiligten Parteien.”

Weiter verkündet die Zentralbank in der PDF-Datei, dass Geschäftsbeziehungen von beaufsichtigten Unternehmen für 15 Jahre zu verwahren sind:

(…) Art. 53. Verpflichtete müssen die Registrierungspflichten aufrechterhalten, die sie während der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und für die Dauer von 15 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zu gewährleisten haben.

Legalisierung von Bitcoin als Zahlungsmittel

Die Legalisierung von Satoshis Coin als gesetzliches Zahlungsmittel in El Salvador hat verschiedene Fragen aufgeworfen. Muss jeder Ladenbesitzer beispielsweise einfach so Bitcoin akzeptieren? El Salvadors-Finanzminister Alejandro Zelaya beantwortet die Frage in einem Fernsehinterview: Der Dollar bleibt die wichtigste Referenzwährung des Landes und die Verwendung von Bitcoin sei völlig optional.

Dass El Salvador ein freies Bitcoin-Land wird, in dem man mit Bitcoin quasi tun und lassen kann was man will, davon sind wir weit entfernt. Denn selbst die Zentralbank eines vergleichbar kleinen Landes, wie El Salvador, lässt sich nicht einfach die Zügel aus der Hand nehmen. Ihr Wort hat Gewicht. Und dieses Wort findet in den zwei veröffentlichten PDFs nun Widerhall.

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