Tokenisierung 

Wallet-Adresse statt Wohnanschrift? Die SEC prüft neue Regeln

Die US-Börsenaufsicht stellt zentrale Vorgaben des Aktienmarktes infrage. Welche Rolle Wallets künftig dabei spielen könnten.

Jan-Malte Minnerup
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Das Bild zeigt Paul Atkins

Beitragsbild: picture alliance

| Tokenisierung wird weltweit immer beliebter. Neue Regeln stehen an.

Die Tokenisierung klassischer Finanzanlagen nimmt immer weiter an Fahrt auf und jetzt könnte auch die Regulierung in den USA nachziehen. Die US-Börsenaufsicht SEC will ihre jahrzehntealten Regeln für sogenannte Transfer Agents modernisieren und diskutiert bereits darüber, wie der Handel mit Aktien auf der Blockchain künftig regulatorisch ablaufen könnte.

Wallet-Adresse statt Wohnanschrift?

Indem sie Aufzeichnungen darüber führen, wem Aktien gehören und die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen unterstützen, gehören Transfer Agents zur grundlegenden Infrastruktur des US-Wertpapiermarktes. Die dafür geltenden SEC-Regeln stammen jedoch aus den späten 1970er- und frühen 1980er- Jahren und wurden seitdem nicht grundlegend modernisiert.

SEC-Kommissarin Hester Peirce stellt zur Diskussion, ob bestimmte Vorschriften angepasst werden sollten, um den Onchain-Handel tokenisierter Wertpapiere zu erleichtern. Dabei wirft sie sogar die Frage auf, ob Transfer Agents künftig auch die Wallet-Adresse zur Identifikation von Anleger nutzen und so den bisherigen Ablauf über Namen und physische Anschriften ersetzen könnten.

Tokenisierte Aktien werden zum SEC-Thema

Vollkommen unerwartet kommt der Vorstoß aber nicht. Bereits im Januar hatte die SEC beschrieben, wie Aktien und andere Wertpapiere direkt auf der Blockchain abgebildet werden können. Die Behörde stellte dabei zudem klar, dass auch tokenisierte Aktien grundsätzlich unter das Wertpapierrecht fallen.

Wie weit die SEC bei der geplanten Modernisierung am Ende gehen wird, ist aber erstmal noch vollkommen offen. Nach der Veröffentlichung im der vorgeschlagenen Regelvorschläge im Federal Register können Marktteilnehmer 60 Tage lang Stellung dazu nehmen. Erst danach könnte die Behörde über endgültige Regeln entscheiden.

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