Im Streit um das geplantes Blockchain-Netzwerk Telegram Open Network (TON) konnte die SEC keine Einsicht in die Finanzströme des Messaging-Anbieters Telegram erzwingen. Ein entsprechender Eilantrag wurde am 6. Januar vom zuständigen New Yorker Gericht abgewiesen. Stattdessen sollte Telegram bis zum 9. Januar einen Zeitplan bekannt geben, bis wann es für die Beweisaufnahme relevante Bankverbindungen und Transaktionen präsentieren kann.
4.600 TON-relevante Transaktionen
Laut einem am 9. Januar veröffentlichten Dokument wird Telegram mehrere Wochen brauchen, um die Bankdaten zur Verfügung zu stellen. Der Grund: Eine Vielzahl der Transaktionen in Verbindung mit dem geplanten TON-Projekt haben mit Personen und Entitäten im Ausland stattgefunden. Daher stehe zunächst die Klärung datenschutzrechtlicher Richtlinien im Vordergrund.
Laut Anwalt des Messaging-Anbieters gehe es dabei um insgesamt rund 4.600 Transaktionen mit 650 Individuen sowie 120 juristischen Personen. Die Frage des Rechtsbereichs sei erst in 76 Fällen geklärt.
Die 76 Unternehmen oder Personen, für die wir vorläufige Feststellungen zu ihrer Gerichtsbarkeit treffen konnten, scheinen 12 ausländische Gerichtsbarkeiten zu implizieren, für die bestimmte Datenschutzanalysen im Rahmen unserer früheren Arbeit bereits durchgeführt wurden, zwei ausländische Gerichtsbarkeiten, für die noch keine anwendbaren Datenschutzanalysen durchgeführt wurden.
Die Ermittlung der zuständigen Rechtsbereiche sowie die juristische Überprüfung der jeweiligen Datenschutz-Bestimmungen werde laut Schätzung der Telegram-Anwälte weitere fünf bis sieben Wochen in Anspruch nehmen.
Telegram: „Zeitaufwändig und unnötig“
Telegram fügt sich indes nur zähneknirschend dem Urteil. Unterdessen beharrt das Unternehmen darauf, dass dieser Aufwand nicht zielführend ist, um zu klären, ob es sich bei dem geplanten GRAM Token um ein Wertpapier (Security) handele oder nicht.
Diese Frage ist jedoch der Dreh- und Angelpunkt im Rechtsstreit mit der SEC. Letztere wirft dem Messaging-Anbieter vor, im Jahr 2018 mit dem Verkauf von SAFTs (Simple Agreement for Future Tokens) für den geplanten GRAM Token nicht registrierte Wertpapiere an Investoren verkauft zu haben. Von dem Einblick in die Finanzen erhofft sich die SEC, Anhaltspunkte für die Verwendung der Investorengelder zu finden. Letztlich geht es dabei um die Beantwortung der Frage, ob die Grams, die mit dem Start von TON generiert und an die Investoren verteilt werden sollen, den Kriterien des Howey-Tests für Wertpapiere erfüllen.
Telegram stellt diese Logik indes in Frage. Das ist einer Erklärung zu entnehmen, die Telegram in Verbindung mit dem Zeitplan an den zuständigen Richter übermittelt hat.
Die Beklagten machen respektvoll geltend, dass diese zeitaufwendigen Bemühungen in Anbetracht der engen rechtlichen Fragen in diesem Fall unnötig seien.
Als Begründung führt Telegram an, dass die Bankdaten nichts über die Erwartungen verrieten, die Investoren beim Verkauf der SAFTs hegten. Die begründete Gewinnerwartung ist ein weiteres Kriterium des Howey-Tests.
Die Bankinformationen des Beklagten tragen einfach nicht zur Klärung dieser Frage bei, noch sagen sie etwas darüber aus, was die Käufer erwarten können oder zu erwarten veranlasst wurden,
heißt es vonseiten der Telegram-Anwälte.