Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, sowie sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 5 des Grundgesetzes gilt seit dem 24. Mai 1949 und ist elementarer Bestandteil unserer freiheitlichen Grundordnung.
Trotzdem versuchen Prominente immer wieder die Pressefreiheit auszuhebeln und Berichterstattung zu unterbinden.
Auch BTC-ECHO sollte sich dem Willen einer Prominenten beugen. IT-Girl Sophia Thomalla (32) hatte Werbung für die GSB Gold Standard Pay Ltd. gemacht. Das Unternehmen steckt hinter dem G999-Coin, einer angeblich hoch-innovativen Kryptowährung.
Nachdem BTC-ECHO darüber berichtete, versuchte die 32-Jährige, BTC-ECHO eine sogenannte Unterlassungserklärung abzuringen.
Die Neu-Freundin von Tennis-Ass Alexander Zverev (24) wollte erreichen, dass BTC-ECHO zukünftig darauf verzichten soll, zu schreiben: “Zweifelhaftes Projekt G999 im Fokus: Wofür wirbt Sophia Thomalla da?” und: “Das deutsche IT-Girl Sophia Thomalla rührt seit Dezember die Werbetrommel für ein fragwürdiges Krypto-Projekt.” Bei Zuwiderhandlung sollte BTC-ECHO Strafe zahlen.
BTC-ECHO-Anwalt Severin Riemenschneider von der Media Kanzlei: “Es ist schon bemerkenswert, Berichterstattung über etwas verbieten zu wollen, was mit Werbefotos dokumentiert ist. Das ist ein Eingriff in die Pressefreiheit.”
BTC-ECHO ließ sich nicht einschüchtern und verklagte die Trash-TV-Moderatorin wegen Eingriffs in die Pressefreiheit.
Vor knapp einer Woche hat die zuständige Pressekammer des Frankfurter Landgerichts in einem Urteil festgestellt, dass Sophia Thomallas Ansprüche gegen BTC-ECHO nicht bestanden haben.
BTC-ECHO-Anwalt Severin Riemenschneider dazu: “Frau Thomalla hat wohl eingesehen, dass die geforderte Unterlassungserklärung gegen die Pressefreiheit verstößt. Schließlich könnte man ihre Werbefotos mit dem Geschäftsführer von G999 öffentlich begutachten. Warum sollten Medien dann nicht darüber berichten dürfen.”
Ein Sieg für die Pressefreiheit – und das feiern wir heute!