Tauziehen SEC vs. Ripple (XRP): Börsenaufsicht schmettert Argumentation ab

Der Rechtsstreit zwischen Ripple und der SEC geht weiter. Nach dem Antrag von CEO Garlinghouse auf Abweisung der Klage nimmt die Behörde zu den Vorwürfen Stellung.

Christian Stede
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XRP-Münze in der Schraubzwinge vor US-Flagge

Beitragsbild: Shutterstock

Im lang anhaltenden Rechtsstreit zwischen Ripple und der SEC geht es Schlag auf Schlag. Kurz nachdem Ripple-CEO Brad Garlinghouse über seine Anwälte eine Abweisung der SEC-Klage beantragt hat, wird die US-Börsenaufsicht nun ihrerseits aktiv. So erging am 9. März ein juristisches Schreiben an Richterin Analisa Torres vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York. Die SEC beantragt darin beim Gericht, die “Fair Notice”-Verteidigung von Ripple zu streichen und die anstehenden Anträge der Führungskräfte auf Abweisung der Klage abzulehnen.  

In Rechtsstreitigkeiten sind gegenseitige Schuldzuweisungen natürlich an der Tagesordnung. Die Causa Ripple ist da keine Ausnahme. SEC-Anwalt Jorge Tenreiro argumentiert, dass das Blockchain-Unternehmen versuche, die Verantwortung für sein unregistriertes XRP-Angebot auf die Behörde abzuwälzen. Zur Erinnerung: Die SEC wirft Ripple vor, XRP nicht hinreichend als Wertpapier gekennzeichnet zu haben. Mittlerweile ist die Angelegenheit auch zahlreichen Zwischenhändlern zu heiß geworden. So hat der Zahlungsdienstleister MoneyGram mit einer Meldung von dieser Woche die langjährige Partnerschaft aufgekündigt. 

Ripple hingegen argumentiert, die SEC habe es versäumt, ordnungsgemäß darauf hinzuweisen, dass die XRP-Verkäufe illegal sein könnten. In der Antwort auf die erste Klage, die die Behörde mittlerweile abgeändert hat, war noch von einem “Mangel an rechtmäßigem Verfahren” die Rede. Außerdem habe die SEC bei Anhörungen mit anderen Krypto-Börsen die Verdachtsmomente über den regulatorischen Status von XRP unerwähnt gelassen.

SEC bezieht gegen Ripple-Vorwürfe Position

Diesen Vorwurf lässt die Börsenaufsicht aber – wie zu erwarten war – nicht gelten. Sie nennt die Verteidigungsstrategie von Ripple “rechtlich unzulässig”. Die SEC sei auch nicht dazu verpflichtet, Branchenteilnehmer mitten in einer nicht-öffentlichen Untersuchung vor etwaigen Verstößen zu warnen – frei nach dem Motto: “Unwissen schützt vor Strafe nicht.”

 

Anstatt seine eigene Verpflichtung, das Gesetz zu befolgen, anzuerkennen, behauptet Ripple stattdessen, dass die SEC-Mitarbeiter die Pflicht haben, Branchenteilnehmer über Verstöße anderer Teilnehmer zu warnen – selbst wenn die Mitarbeiter eine nicht-öffentliche Untersuchung durchführen – eine Anforderung, die in unserem Rechtssystem nicht existiert

, so das Schreiben. Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) hat XRP zwar als “virtuelle Währung” bezeichnet. Dies spreche Ripple jedoch nicht von den gesetzlichen Bestimmungen zum Handel mit Wertpapieren frei. In der Argumentation der SEC stellt der Begriff lediglich eine Unterscheidung zu traditionellen Währungen dar. Wie man es auch dreht und wendet: Ein gemütlicher Einstand steht dem neuen SEC-Chef Gary Gensler sicher nicht bevor.

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