Vor Gericht 

Insiderhandel vor Krypto-Listings: Anklage gegen zwei Robinhood-Entwickler

Zwei Entwickler wussten, welche Coins Robinhood als Nächstes listet. Diese Information nutzten sie laut Anklage für Wetten auf Hyperliquid. Der Gewinn fiel überschaubar aus.

Ludwig Schlick
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Krypto Börsen

Beitragsbild: Shutterstock

| Bei illegalen Aktivitäten kennt das DOJ kein Pardon

Die US-Justiz hat Anklage gegen zwei Entwickler von Robinhood erhoben. Hefu Chai und Huaisong Xiang sollen vertrauliche Informationen ihres Arbeitgebers genutzt haben, um auf der Derivatebörse Hyperliquid zu handeln. Das teilte die Staatsanwaltschaft am 15. September mit.

Dank Insiderinformationen wussten die beiden vorab, welche Tokens als Nächstes auf Robinhood gelistet werden würden. Laut Anklage wetteten sie zwischen 2025 und 2026 wiederholt mit Perpetual Futures auf die jeweiligen Token, noch bevor Robinhood die Listings öffentlich bekannt gab. Jeder von ihnen soll dabei einen Gewinn von über 50.000 US-Dollar erzielt haben.

Angeklagt sind sie wegen Verstoßes gegen den Commodity Exchange Act und wegen Überweisungsbetrugs. Darauf stehen bis zu zehn beziehungsweise zwanzig Jahre Haft.

Was der Fall über Listings verrät

Robinhood selbst steht in dem Verfahren nicht als Beschuldigter da. Die Informationen wurden dem Unternehmen entwendet, die beiden Entwickler verletzten damit ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Staatsanwalt Jamie McDonald dankte Robinhood ausdrücklich für die Zusammenarbeit bei den Ermittlungen.

Aufschlussreich ist der Fall dennoch: Er zeigt, wie verlässlich ein Robinhood-Listing Kurse inzwischen nach oben treiben kann. Wer dieses Wissen vorab besitzt, kann aus dem Listing-Effekt beinahe kalkulierbar Profit schlagen.

Bemerkenswert an dem Fall ist auch die Rolle von Hyperliquid. Die Plattform gilt zwar als dezentrale Börse ohne zentrale Instanz, vor Ermittlern schützt das jedoch nicht. Sämtliche Transaktionen bleiben auf öffentlichen Blockchains selbst Jahre später noch lückenlos nachvollziehbar.

McDonald nutzte die Ankündigung für eine grundsätzliche Klarstellung. Wer im Unternehmen an vertrauliche Informationen komme, könne sich nicht dadurch dem Wertpapier- und Warenrecht entziehen, dass er in Derivaten wie Perpetual Futures oder tokenisierten Wertpapieren handele.

Die Anklage ist zunächst nur ein Vorwurf. Bis zu einer Verurteilung gilt für beide Beschuldigte die Unschuldsvermutung.

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