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Gegenangriff Ripple und die SEC: CEO Brad Garlinghouse mit neuem Schachzug

Der CEO von Ripple Brad Garlinghouse strahlte stets Gelassenheit aus, wenn es um die Klage der US-Börsenaufsicht SEC ging. Nun haben seine Anwälte einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt.

Christian Stede
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Brad Garlinghouse

Beitragsbild: Ripple

| Brad Garlinghouse

Schon seit geraumer Zeit schaut die Krypto-Szene auf den schwelenden Streit zwischen der US-Börsenaufsicht SEC und Ripple. Der Vorwurf der Behörde lautet, dass das von den Zwillingsbrüdern Garlinghouse geführte Unternehmen seine Kryptowährung Ripple (XRP) nicht als Wertpapier gekennzeichnet habe. Eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit steht noch aus. Die Spannung ist umso größer, als mit Gary Gensler alsbald ein neuer Mann an der Spitze der Securities and Exchanges Commission (SEC) stehen wird. Derweil haben mehrere Krypto-Börsen, darunter auch Kraken, bereits den Handel mit Ripple ausgesetzt.

Ripple-CEO Brad Garlinghouse ficht dies nicht an. Er verbreitete weiterhin Optimismus und sah dem Verfahren stets gelassen entgegen. Nun gehen seine Anwälte jedoch ihrerseits in die Offensive. Sie haben einen Brief an die Bundesrichterin Analisa Torres verfasst, in dem sie die Absicht des Managers signalisieren, die Klage abzuweisen, die die US-Börsenaufsicht im Dezember gegen ihn eingereicht hat. Dieses Dokument ist auf der Homepage von Ripple einzusehen

Der Brief behauptet, die Einreichung einer Klage gegen Garlinghouse komme einer “regulatorischen Übergriffigkeit” gleich. Die ursprüngliche Klage gegen Garlinghouse hat die SEC mittlerweile abgewandelt. Neben Garlinghouse ist auch sein Ex-Kompagnon und Co-Gründer von Ripple Chris Larsen in den Fokus der Ermittlungen gerückt. Die Behörde wirft den beiden Managern gezielte Kursmanipulation vor. 

Ripple-Chef: “Die Beweislast liegt bei der SEC”

Die Anwälte argumentieren, dass auch die geänderte Klage nicht stichhaltiger sei als die erste Version. Die SEC ignoriere “die wirtschaftlichen Realitäten” der fraglichen XRP-Verkäufe. Garlinghouse’ Anwälte vertreten indes die Meinung, dass es nicht gelingen kann, ihm ausreichend Vorsatz oder Wissen um ein Fehlverhalten zu beweisen.

Die XRP-Verkäufe von Mr. Garlinghouse beinhalteten keinerlei Vertrag mit anderen Käufern, da seine Verkäufe anonym über eine Börse erfolgten. Auch wurden die Erlöse aus den Verkäufen von Mr. Garlinghouse nicht mit Verkäufen anderen Anleger in einem gemeinsamen Unternehmen gepoolt. […] Die SEC hat die Beweislast, dass Mr. Garlinghouse entweder wusste oder leichtfertig außer Acht ließ, dass er sich mit etwas “Unzulässigem” verband

, so das Schreiben. Ripple argumentierte schon von Anfang an damit, dass XRP bereits 2015 vom Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) als “virtuelle Währung” anerkannt wurde. Dieses Reglement schließt jedoch nicht aus, dass eine virtuelle Währung auch als Wertpapier unter den Sicherheitsgesetzen des Bundes qualifiziert werden kann. Auf diesen Tatbestand wies auch der Anwalt und Krypto-Experte Jake Chervinsky hin. 

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