MiCA (Markets in Crypto Assets) adressiert verschiedene Teilbereiche: Von Utility Token über Stablecoins bis zur Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. So herrscht für viele Anbieter (sogenannte Virtual Asset Service Provider) in Zukunft eine Lizenzpflicht. Diese kann man in jedem Mitgliedsstaat beantragen und gilt im gesamten EU-Raum. Die Aufsicht teilen sich die nationalen und europäischen Behörden. Entscheidend dafür ist unter anderem die Nutzerzahl. So werden Krypto-Services mit mehr als 15 Millionen Usern von der ESMA beziehungsweise der EBA überwacht.
Krypto-Regulierung MiCA: Zeitstrahl der Krypto-Verordnung
Das Mammutprojekt MiCA wurde offiziell am 20. April verabschiedet und ebnete damit den Weg für eine einheitliche Krypto-Regulierung in Europa. Die wichtigsten Inhalte der Verordnung zusammengefasst.
von Daniel Hoppmann
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