Kenne deinen Kunden, besser bekannt als „Know-Your-Customer“ (KYC): So nennt sich die Legitimationsprüfung, die Banken, Börsen und andere Finanzdienstleister von ihren Kunden verlangen sollten, um nicht in die juristische Bredouille zu geraten. Für europäische Finanzinstitute ist dabei vor allem der Paragraph 6 in der dritten Anti-Geldwäsche-Richtline maßgeblich.
Nach dieser fallen die „Feststellung der Identität des Kunden und Überprüfung der Kundenidentität auf der Grundlage von Dokumenten, Daten oder Informationen, die von einer glaubwürdigen unabhängigen Quelle stammen“ unter die Sorgfaltspflicht der Institutionen.
Zudem ist die „Durchführung einer kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der Überprüfung der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen unter diesen Paragraph“ für Banken, Börsen & Co. verpflichtend.
Diese Richtlinien entstammen dem Jahr 2005 n. Chr. – bzw. 3 v. BTC. So etwas wie Kryptowährungen und das damit verbundene neue Wirtschaftsfeld konnten die Regulatoren damals nicht vorausahnen.
Geschlagene 13 Jahre später ist auch bei der Europäischen Kommission der Satoshi gefallen. Im Jahr 2018 nahmen die EU-Regulierer explizit Bezug auf digitale Assets. In der fünften Anti-Geldwäsche-Richtlinie geht es explizit um virtuelle Währungen, ihr Missbrauchspotenzial für die Geldwäsche und die Rolle der Bitcoin-Börsen.
Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/849 auf Dienstleistungsanbieter, die den Umtausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld ausführen, sowie auf Anbieter von elektronischen Geldbörsen auszuweiten,
heißt es dort.
Seit Inkrafttreten dieser Veröffentlichung sind also auch Europas Krypto-Dienstleister zur Einführung von KYC-Prozessen verpflichtet. Die Deadline für die Umsetzung der Direktive bildet der 10. Januar 2020.
LocalBitcoins in vorausseilendem Gehorsam
Auch LocalBitcoins.com, eine Vermittlungsstelle für Käufer und Verkäufer von Bitcoin, hat den regulatorischen Knall gehört – wenn auch mit einiger Verzögerung. Am 8. Februar informierte das Unternehmen in einer Pressemitteilung über bevorstehende Änderungen in Bezug auf KYC- und AML-Prozesse. Allerdings hielt sich LocalBitcoins dabei mit Details zurück. So heißt es bezüglich der anstehenden Änderungen lediglich:
Die wichtigsten Änderungen für die Benutzer von LocalBitcoins betreffen die Verbesserung der Registrierung neuer Konten und der Identitätsprüfungsprozesse, die Einführung von Wallet-Auszahlungen und […] Verifizierungsstufen.
Nähere Informationen sollen im März folgen. LocalBitcoins machte zuletzt Ende Januar Schlagzeilen, als eine Sicherheitslücke im Forum der Website dazu führte, dass mindestens sechs Kundenkonten gehackt werden konnten. Das Forum ist derzeit offline.
Bislang haben in Deutschland lebende Kunden keinen Zugriff auf den Service von LocalBitcoins.com – die BaFin kennt hier kein Pardon. Möglicherweise ändert sich das mit der Umsetzung der KYC-Vorschriften durch LocalBitcoins.