Die Chance im Bärenmarkt 

Krypto-Steuer zurückholen? So steigern Anleger ihre Rendite im Bitcoin-Bärenmarkt

Viele Anleger sitzen im Bitcoin-Bärenmarkt auf hohen Verlusten. Wer geschickt vorgeht, kann seine künftige Krypto-Steuerlast nun deutlich senken. Zwei Experten klären auf.

Tobias Zander
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Eine physische Bitcoin-Münze steht aufrecht auf mehreren 50-Euro-Banknoten, daneben liegt ein kleiner Stapel Euro-Münzen, der die Überschneidung von Krypto-Vermögenswerten und traditioneller Währung symbolisiert.

Beitragsbild: Shutterstock

| Clevere Krypto-Anleger können ihre Steuerlast nun reduzieren

Bitcoin stagniert unter 70.000 US-Dollar und viele Krypto-Experten warnen vor einem anhaltenden Bärenmarkt. Doch in schwierigen Marktphasen entstehen auch Chancen, denn das deutsche Steuerrecht kann Krypto-Investoren nun sogar entgegenkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich realisierte Verluste mit Gewinnen verrechnen. Wer dabei strategisch vorgeht, kann seine spätere Steuerlast merklich reduzieren und im besten Fall mehrere Tausend oder Zehntausend Euro sparen. Wie das funktioniert, erklären zwei Steuerexperten im Gespräch mit BTC-ECHO.

Untätigkeit als teurer Krypto-Steuerirrtum

Ein teurer Fehler vieler Krypto-Anleger ist es, die Verluste einfach auszusitzen. Steuerlich bringt das jedoch keinen Vorteil. Rechtsanwalt und Steuerexperte Stefan Winheller erklärt gegenüber BTC-ECHO, dass Verluste erst dann relevant werden, wenn sie tatsächlich realisiert sind. Genau das wird nach einer Fehlinvestition aber oft versäumt: Viele Investoren befassen sich dann nicht weiter mit dem betroffenen Coin und lassen die Position einfach liegen..

Dabei kann ein Verkauf durchaus sinnvoll sein. Denn das Finanzamt erkennt Verluste nur an, wenn sie innerhalb der einjährigen Haltefrist realisiert wurden. “Bei Verlusten bitte an die Ein-Jahres-Frist denken und frühzeitig mit Verlust verkaufen”, rät Winheller daher. Bereits der Tausch in eine andere Kryptowährung genügt, ein Wechsel in Euro oder US-Dollar ist nicht zwingend nötig. Wer weiterhin vom Projekt überzeugt ist, kann später erneut einsteigen und sich den Verlust dennoch steuerlich sichern.

Auch Florian Wimmer, CEO des Steuer-Toolanbieters Blockpit, beobachtet, dass viele Anleger das steuerliche Potenzial von Verlusten unterschätzen oder sich kaum aktiv damit auseinandersetzen. Statt verlustreiche Positionen gezielt zu nutzen, halten viele Investoren ihre Coins trotz roter Zahlen weiter, weil sie auf eine spätere Erholung hoffen. Dabei bietet das deutsche Steuerrecht durchaus Möglichkeiten, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen oder in andere Steuerjahre vor- beziehungsweise zurückzutragen.

Zugleich weist Wimmer auf klare Grenzen hin. Zwar lassen sich Kursverluste steuerlich geltend machen, “laufende Krypto-Einkünfte wie Staking- oder Earn-Rewards” können damit jedoch nicht verrechnet werden. Wer diese Unterschiede nicht kennt, verzichtet laut dem Blockpit-CEO auf “legales Steuersparpotenzial” und zahlt im Zweifel mehr Steuern als nötig.

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Das Finanzamt lässt nicht mit sich spaßen

Selbst wenn Krypto-Investoren die steuerliche Bedeutung von Verlusten grundsätzlich bekannt ist, passieren in der Praxis oft teure Fehler. Stefan Winheller berichtet etwa von Fällen, in denen Anleger glauben, keine steuerpflichtigen Gewinne erzielt zu haben, weil sie Verluste aus dem Coin-Handel mit Staking-Erträgen verrechnet hätten. Das ist jedoch nicht erlaubt: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden, nicht mit laufenden Einkünften aus Staking, Lending oder Liquidity Mining. Wer diesen Fehler erst später bemerkt, muss laut Winheller unter Umständen sogar prüfen, ob für frühere Jahre eine Selbstanzeige nötig ist.

Ein weiterer Irrtum besteht in der Annahme, jeder wirtschaftliche Verlust werde automatisch auch steuerlich anerkannt. Viele Anleger hoffen, Schäden durch Hacks, Scams oder verlorene Wallets geltend machen zu können. In der Praxis scheitert das jedoch oft daran, dass keine steuerlich relevante Veräußerung vorliegt. Für die Betroffenen ist das besonders bitter: Der finanzielle Schaden ist real, führt steuerlich aber nicht zwangsläufig zu einer Entlastung.

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Auch der zeitliche Faktor ist wichtig. Selbst realisierte Verluste lassen sich in Deutschland nur dann steuerlich verwerten, wenn sie innerhalb der einjährigen Haltefrist entstanden sind. Nach Ablauf dieser Frist entfalten sie keine steuerliche Wirkung mehr. Florian Wimmer warnt, dass Verluste danach “steuerlich ins Leere” laufen. Nicht jeder Krypto-Verlust, so schmerzhaft er auch sein mag, führt automatisch zu einem steuerlichen Vorteil.

Steuerstrategien für den Bitcoin-Bärenmarkt

Insbesondere in Phasen stark fallender Kurse empfiehlt Rechtsanwalt Winheller, den steuerlichen Aspekt nicht zu vergessen: “Auch wenn die Stimmung am Boden ist, steuerlich sind fallende Kurse für alle diejenigen Anleger interessant, die ihre Coins noch nicht länger als ein Jahr halten“. Wer Verluste in der aktuellen Phase realisiert, kann sie steuerlich nutzbar machen und später mit Gewinnen verrechnen.

Außerdem können niedrigere Kurse ein günstiger Zeitpunkt sein, um über Schenkungen und Vermögensnachfolge nachzudenken. Wer langfristig an Bitcoin und andere Kryptowährungen glaubt, kann fallende Kurse etwa für Schenkungen an Kinder oder andere Angehörige nutzen und die entsprechenden Freibeträge ausschöpfen.

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Blockpit-CEO Florian Wimmer rät ebenso zu einem strategischen Umgang mit Verlusten. Aus steuerlicher Sicht könne es sinnvoll sein, verlustreiche Positionen in der aktuellen Phase gezielt zu verkaufen, um diese Verluste später mit bereits realisierten Gewinnen zu verrechnen und so die Steuerlast zu senken. Anleger sollten dabei aber genau prüfen, ob sich die Assets noch innerhalb der einjährigen Haltefrist befinden und welche Regeln für die Verlustverrechnung gelten.

Besonders relevant ist laut Wimmer die langfristige Perspektive. Selbst wenn derzeit keine Gewinne anfallen, kann es sinnvoll sein, Verluste zu realisieren. Diese lassen sich zeitlich unbegrenzt vortragen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. “So entsteht ein steuerlicher Puffer für kommende Jahre”, erklärt der Experte. Nichtsdestotrotz warnt er davor, steuerliche Überlegungen zum alleinigen Maßstab zu machen: “Steuerliche Aspekte sollten nie der alleinige Entscheidungsgrund sein. Investmententscheidungen müssen immer zur persönlichen Strategie und Risikobereitschaft passen.”

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich zur Information und stellt keine Steuerberatung dar. Dieser Artikel erschien zuletzt am 25. Februar 2026 und wurde vor der erneuten Veröffentlichung überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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