Der Anbieter für dezentrale Cloud-Lösungen Storj Labs ist 2014 mit dem Ziel angetreten, die weltweit ungenutzten Speicherkapazitäten miteinander zu verbinden und sich als Gegenmodell zu den großen Rechenzentren zu etablieren. 2017 folgte der heutige STORJ-Token, mit dem Speicherleistungen innerhalb des Netzwerkes bezahlt werden können. Um Unternehmensanteile sollte es sich bei den Token ausdrücklich nicht handeln. Fast zehn Jahre später steht das Unternehmen nun am Abgrund – und im Zuge des eingereichten Insolvenzverfahrens könnten die Token-Halter doch noch zu Aktionären werden.
Wie Token-Halter zu Anteilseignern werden könnten
Im Rahmen des US-Insolvenzverfahrens will Storj einen Restrukturierungsplan vorlegen, der auch die Eigentumsstruktur des Unternehmens neu ordnen könnte. Der Gläubigerschutz nach Chapter 11 bietet dafür grundsätzlich den rechtlichen Rahmen. So könnten neue Unternehmensanteile ausgegeben und ein Teil davon für berechtigte Token-Halter reserviert werden.
Unklar ist bislang aber noch, wie hoch die Verbindlichkeiten tatsächlich sind. Nach unternehmenseigenen Angaben belaufen sich diese auf bis zu zehn Millionen US-Dollar. Zudem ist bislang offen, wie die Beteiligung an neuen Unternehmensanteilen konkret aussehen könnte. Denkbar wäre hier ein freiwilliger Tausch der Token gegen die Option auf Bezugsrechte, die später in Aktienanteile umgewandelt werden könnten. Aber auch eine zusätzliche Zuteilung von Aktienanteilen, bei der die Token-Halter ihre STORJ behalten können, liegt im Bereich des Möglichen.
Wer könnte tatsächlich Unternehmensanteile erhalten?
Ob für die Token-Halter am Ende tatsächlich Unternehmensanteile übrigbleiben, hängt vor allem vom Wert des neu organisierten Unternehmens und den Ansprüchen seiner Gläubiger ab. Durch den bloßen Besitz von STORJ gehören sie möglicherweise überhaupt keiner Gläubigerklasse an. Bei dem Verkauf der 72 Millionen Utility-Token im Jahr 2017 wurde über die Bedingungen des Token-Verkaufs jeglicher Rechtsanspruch gegenüber der Gesellschaft ausgeschlossen. Zudem fand der Token-Verkauf über die Storj-Gesellschaft auf den Britischen Jungferninseln statt, wohingegen die aktuelle Insolvenz den Mutterkonzern Storj Labs in den USA betrifft.
Über das Chapter-11-Verfahren erhalten Gläubiger in der Regel neue Unternehmensanteile, wenn sie im Gegenzug auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Die Token-Halter von STORJ haben jedoch keine Forderungen, die sie gegen Aktien eintauschen könnten. Darum müsste das Unternehmen ihre Beteiligung als zusätzliches Element in die neue Eigentümerstruktur aufnehmen.
Wie die bisherige Ankündigung zeigt, ist das Unternehmen auch dazu gewillt, diese Gruppe freiwillig in die neue Eigentümerstruktur aufzunehmen. Vorrangig müssen jedoch jene Gläubiger mit rechtlich bindenden Forderungen bedient werden. Ob im Anschluss noch ausreichend Unternehmenswert für die Auszahlung der Token-Halter übrig bleibt, wird sich im laufenden Insolvenzverfahren erst noch zeigen.
Blaupause oder insolvenzrechtlicher Sonderfall?
Gelingt der Plan, könnte Storj erstmals zeigen, wie sich eine Token-Community nachträglich in die Eigentumsstruktur eines Unternehmens einbinden lässt. Derzeit tragen die Token-Halter bei den meisten Krypto-Projekten das Kursrisiko und finanzieren über den Kauf indirekt die Entwicklung des dahinterstehenden Ökosystems. Am wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen Gesellschaft sind sie jedoch nicht beteiligt.
Eine Einbindung in die Eigentümerstruktur könnte die Unternehmensinteressen künftig stärker mit den Interessen der Token-Halter abstimmen. Die Anleger könnten am Wert des Unternehmens partizipieren und die Gesellschaft kann langfristige Unterstützer nach einer Krise an das Projekt binden und neues Vertrauen aufbauen.
