Das japanische Parlament hat eine Reform zur stärkeren Regulierung von Kryptowährungen verabschiedet, die innerhalb eines Jahres in Kraft treten soll. Damit gelten Bitcoin und Co. künftig als Anlageprodukt und fallen unter das Finanzmarktrecht. Betroffen sind von der neuen Gesetzgebung mehr als 14 Millionen Wallets die Kryptowährungen halten, gleichzeitig ermöglicht die verschärfte Aufsicht niedrigere Steuern und mögliche Krypto-ETFs.
Japan stellt Krypto unter strengere Regeln
Mit der Einstufung als Finanzinstrument verbietet Japan erstmals den Insiderhandel bei Kryptowährungen und legt fest, dass Börsen ihre Anleger umfassend über mögliche Risiken der Technologie aufklären müssen. Wer künftig ohne zugelassene Registrierung Krypto-Geschäfte betreibt, muss mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren und einer zusätzlichen Geldstrafe von zehn Millionen Yen, umgerechnet mehr als 50.000 Euro, rechnen. Bislang lag das Höchstmaß bei drei Jahren und drei Millionen Yen.
Den Kurswechsel der japanischen Politik im Umgang mit Kryptowährungen begründet die Regierung mit der inzwischen überwiegenden Nutzung der digitalen Assets als Investment.
Krypto-ETFs und niedrigere Steuern rücken näher
Zudem soll die Besteuerung digitaler Assets künftig stärker an klassische Kapitalanlagen orientieren. Derzeit werden Gewinne aus Krypto-Investitionen noch gemeinsam mit anderen Einkünften versteuert, mit einer Steuerlast von bis zu 55 Prozent. Über bestimmte Anbieter soll der Handel mit Kryptowährungen durch die neue Regelung zukünftig auf eine einheitliche Steuerlast von 20 Prozent gesenkt werden. Außerdem sollen Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen drei Jahre lang mit späteren Gewinnen verrechnet werden können.
Einen Bitcoin oder Ethereum Spot ETF genehmigen die neuen Regelungen damit noch nicht. Die Reform schafft aber die regulatorische Grundlage, auf der entsprechende Produkte ihre Zulassung erhalten können.
