Initial Coin Offerings (ICOs) bieten Unternehmen einen reizvollen Weg, um mit verhältnismäßig wenig Aufwand eine immense Reichweite für ein Fundraising zu erzielen. Aufgrund zahlreicher regulatorischer Unwägbarkeiten scheuen sich jedoch noch viele Firmen (angeblich sogar eine schweigende Mehrheit), einen ICO durchzuführen. Die Fundraising-Plattform Neufund ermöglicht Ende November erstmals den Erwerb rechtlich verbindlicher Unternehmensanteile in Form von Token. Das Equity Token Offering (ETO) ist weltweit das erste seiner Art und verspricht eine größere Rechtssicherheit als ICOs.
Als Versuchskaninchen darf die Betreiberfirma von Neufund, Fifth Force GmbH, herhalten. Ab dem 27. November haben interessierte Investoren eine Woche Zeit, sich für den ETO auf die Whitelist setzen zu lassen. Der darauffolgende Public Sale ist für sieben Tage angelegt und endet am 15. Dezember. Das gab Neufund am 20. November auf seinem Blog bekannt. Entsprechend euphorisch zeigt sich Neufund-CEO und Mitbegründerin Zoe Adamovicz:
„Vor mehr als einem Jahr haben wir angekündigt, 2018 das erste rechtsverbindliche Angebot von Tokenized Equity auf der Blockchain durchzuführen, und wir halten an diesem Plan fest. Der erste ETO wird das ultimative Showcase für unser Produkt sein“,
so Adamovicz in der Mitteilung.
Hohe Eintrittsschwelle – BaFin sei Dank
Wer bei dem ETO mitmachen möchte, muss allerdings über das entsprechende Kleingeld verfügen. Denn entgegen dem Anspruch von Neufund, Investitionen für jedermann zugänglich zu machen, beläuft sich der minimale Investitionsbetrag für den ETO auf 100.000 Euro.
Neufund zeigt sich ob dieser Entscheidung zerknirscht – und gibt die Schuld der BaFin:
„Die Plattform von Neufund ist bereit, das ETO 2018 wie versprochen durchzuführen, aber mit der unerwarteten Anfrage der BaFin müssen wir die Mindestticketgröße für diesen ETO auf 100.000 Euro anheben – so brauchen wir nicht mehr zu warten, um Ihnen unser Produkt zu zeigen.“
Die „Anfrage“, auf die sich Neufund bezieht, meint eine Aufforderung der BaFin, die von Neufund „in letzter Minute“ ein Audit der eigenen Technologie forderte. Neufund lässt durchscheinen, dass man von dieser Entscheidung kalt erwischt wurde:
„Ein solcher Antrag hat weder in der bestehenden Regulierung noch in den Leitlinien der BaFin einen rechtlichen Bezug und wurde im Rahmen unseres Dialogs noch nie zuvor angesprochen“
Die hohe Mindesteinlage untermauert dabei den Versuch der Regulierungsbehörde Kleinanleger möglichst aus dem Krypto-Markt rauszuhalten. Ebenso fraglich ist, ob Neufund tatsächlich nicht mit einer solchen Anfrage gerechnet hat. Ein Unternehmen, das den Anspruch hat, per Blockchain die Welten von Kryptowährungen und Equity-Geschäften zu verschmelzen, sollte sich nicht darüber wundern, wenn ihm die oberste Wertpapieraufsichtsbehörde genau auf die Finger schaut.
Eindeutige Rechtslage
Die Rechtslage für öffentliche ETOs ist in Deutschland eindeutig, wenn auch nicht progressiv. Für ETO-Token, die die obligatorische Einstufung als Security erhalten, gelten die gleichen Regeln wie für Wertpapiere. Darunter fallen unter anderem Prospektpflicht, Ad-hoc-Meldepflichten, Organisations- und Verhaltenspflichten, Regelungen zum Marktmanipulationsverbot, Regelungen zum Verbot von Insidergeschäften und die Marktmissbrauchsverordnung.
Weitere Details zum ETO will Neufund mit Beginn der Whitelisting-Phase am 27. November bekannt geben.
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